TÜV Abnahme & Eintragung

  • #1

    Hi Freaks,


    ich war gestern bei meinen Mechaniker um nachzuschauen ob beim Fahrwerkseinbau noch was mitgemacht werden muss :rolleyes:


    Danach hab ich ihn mal auf die abnahme und die anschließende Eintragung angesprochen.


    Darauf sagte er die Abnahme kann ich bei ihn machen lassen an selben tag kommt eh noch einer vom TÜV vorbei und eintragen muss man so was nicht mehr und es würde reichen wenn ich den Abnahmebericht dabei haben (quasi als pseudo- ABE). :]


    Kann das sein ?( bzw. seit wann ist das so :( Beim letzten mal haben die Herren von der DEKRA noch gesagt "bitte bei Nächster gelegenheit nachtragen lassen" und hat mich recht freundlich drauf hingewiesen das die Zulassungstelle genau gegenüber ist :zettel:?


    mfg


    Sepp

  • #2

    Hi Sepp,
    es kommt an, was in dem GA steht, und was anschliessend auf deinem Abnahmezettel steht.


    Wenn dort unverzüglich steht, dann mußt es halt eintragen lassen.
    Bei nächster Gelgenheit, wen ndu mal irgendwann was am Amt zu tun hast, wegen Umzug z.b. reicht es (ist auch nicht Zeitlich gebunden).


    Nicht Erforderlich, kann aber: ist selbsterklärend.


    Fakt ist, wen ndu den Zettel bei einer Kontrolle vorlegst, und dort steht unverzüglich in die Papiere Eintragen, mit Datum von 2005. Dann hast ein Problem :)

  • #3

    Das mit dem Anbaubericht mitführen hat dein Mechanikus irgendwas verwechselt .


    Den Anbaubericht mitführen gilt seit EU Regeln für die AHK . die muß nicht mehr in die Papiere eingetragen werden .


    Bei Fahrwerkseinbauten muß der TÜV´er oder Dekra oder Gutachter etc. den Einbau kontrollieren und bestätigen , die neue Fahrzeughöhe festlegen und das ganze zu Papier bringen , genau wie es bei Felgen etc. gemacht wird .


    Dieses Papier ist dann im Fahrzeug mitzuführen , also für alle Fahrer eines getunten FZ , sucht euch schon mal nen Platz wo der Aktenordner DIN A 4 hinpaßt .
    Nur eingetragen wird in Zulassungsbericht I und II nixmehr.

  • #4

    Ich denke mal sepp meint mit Abnahmebericht die Eintragung durch den TÜV. Der zweite Teil der zu tun ist, ist die Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Dies muss je nach dem unverzüglich, irgendwann mal oder nie gemacht werden. Kommt drauf an was der Tüver in die Eintragung schreibt. Ist aber immer zu empfehlen das mal berichtigen zu lassen, da dann die Eintragungen in die Datenbank der Zulassungsstelle aufgenommen werden und nicht mehr verloren gehen können.


    Omeganer111: Das wird nach wie vor in deine Papiere eingetragen. Der Unterschied ist lediglich das früher der Brief und der Fahrzeugschein berichtigt wurden und jetzt wird nur noch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ich hasse es!) berichtig.

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