schwarze Scheinwerfer am Facer

  • #11

    Solange die Prüfzeichen auf den originalen Scheinwerfern sind, die Reflektoren nicht beeinträchtigt werden, gibts da auch keine Probleme. Der TÜV - Süd sagt dazu nicht,s solange es so ist wie es sein soll. Selbst mein FSP Kumpel sagt das es kein Regelverstoss darstellt.
    Grün - Weiss läuft immer drumrum ums Auto schaut sich die Lichter an, weisst mich drauf hin und ich verweise auf die Prüfzeichen hin. Bis jetzt gabs noch nie Probleme. :)

  • #12

    hallo, habe die scheinwerfer fertig.
    sieht super aus !!!!!
    aber heute als ich mein standlicht anmachte habe ich festgestellt
    dass das schwarz ganzschön schluckt.
    nur das standlicht, das andere bleibt logischer weise wie es ist.
    ist das bei euren schwarzen scheinwerfern auch so extrem?
    und was habt ihr den für birnen bzw. leds drin?


    habe leds drin und ist nicht sehr hell, was haltet ihr von den
    superflux dioden oder wie die auch immer heißen mögen.


    gruß

  • #14

    also eigentlich ist es so jegliche veränderung am fahrzeug muss genehmigt werden.
    da die genehmigung verfällt.
    aber ich finde wenn es im rahmen ist dann geht das schon in ordnung.
    scheinwerfer schwärzen kommt bei mir auch noch.

  • #15

    Das jede änderung zur erlöschung der Genehmigung führt, möchte ich einfach mal als falsch benennen...


    Ein Scheinwerfer hat die Genehmigung... als Scheinwerfer benutzt zu werden. Und solange diese Funktion
    durch das Umfärben nicht beeinträchtigt wird, besteht doch kein Problem...

  • #16

    sehe ich persönlich auch so aber wie sieht das rechtlich aus? Angenommen du baust im dunkeln einen Unfall und der Unfallgegner gibt an, er habe Dich nicht bzw. keine Scheinwerfer gesehen. Das gibt er dann bei der Versicherung an und da wird es dann interessant :(

  • #17

    Scheinwerfer nicht gesehen? Na, dann waren se nicht an... :P


    Ich sage ja, solange eine mögliche Farbänderung die Funktion des Scheinwerfer, ein Scheinwerfer zu sein (^^) nicht beeinträchtigt (z.b., das man den reflektor des fernlichts schwärzt..)
    sollte es deswegen kein Problem geben. Die Optik des Scheinwerfers ist ja völlig egal für die Genehmigung - Solange die Funktion gegeben ist.

  • #20

    Hi,
    ich kann mich noch dran erinnern, das damals PS Design extra ein Gutachten erstellen lassen musste.
    Die hatten damals Originale schwarz lackierte Scheinwerfer verkauft (bis auf den Spiegel).


    Aber mittlerweile sagt da keiner mehr was, wenn der Spiegel nicht mit lackiert ist. ;)
    Beispiel Corvette, Fiat Coupe und noch viele andere.
    Da sind die Scheinwerfer innen auch lackiert und in verschiedenen Farben.
    Die Prüfnummern sind aber alle gleich.


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

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