Fotografieren & Drängeln auf der AB?

  • #21

    Dann war er halt schon am überholen..ist doch auch egal. Es wurde erkannt, daß jemand deutlich (!!) schneller war. Keinen PLatz machen ist eine Sache....dann auch noch den Erzieher spielen zu müssen ist aber echt das allerletzte. Wenn ich hier auch noch solche Sachen mit Handbremse usw. lese...das ist echt krank.

  • #22


    es wurde auch vom Raser erkannt, dass ich deutlich langsamer war ;)
    Muss ich jetzt zwei Gänge runter und mit 200 an den LKW´s vorbei und meinen teuren Sprit verballern oder wie???



    ich spiele kein Erzieher, ich lasse mir nur nicht von Gott und der Welt auf dem Kopf rumtreten- wenn Du das machst, ist das Deine Sache.



    überlege Dir mal, was Du hier schreibst! Ich lasse mich bestimmt nicht von Dir als "echt krank" bezeichnen!
    Krank ist eher, wenn einer mit seinem dicken Schiff mit 200 oder mehr auf einen deutlich langsameren auffährt, der eh keine Möglicheit hat Platz zu machen- weil z.B. die rechte Bahn voll ist.


    Ich bin echt ein friedlicher Mensch aber wenn ich angenommen 4 hintereinander fahrende LKW´s überhole und so ne Blitzbirne von hinten mit Lichthupe angerauscht kommt und mich nötigt, unterstütze ich das nicht durch beschleunigen BASTA!


    Wenn ich links fahre, die rechte Bahn frein ist und von hinten einer kommt, fahr ich selbstverständlich rechts rüber und mache Platz.

  • #23

    Ich hab überlegt. Und das ist krank:



    Nun verdreh bitte nicht alles.. Ich habe dieses Verhalten als "krank" bezeichnet. Nicht dich. Dafür kenne ich ich dich zu wenig. ;) Ich weiß wohl, was ich hier schreibe. Du scheinst dir die Sache aber etwas zu sehr zu Herzen zu nehmen.


    Der Rest..naja..will mich nicht wiederholen. Verstehe nur nicht, warum man so reagieren muss...

  • #25

    Abend,


    So jetzt muss ich euch mal Dampf machen. Sucht euch selbst raus was ihr falsch gemacht habt und falsch macht. X( In sollchen ausmaßen kann es nicht weiter gehen.


    Eine Bitte an euch. :)



    Im Raum stehen auf jeden Fall ein Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ( § 315b StGB ) in Tateinheit mit Nötigung ( § 240 StGB ).


    Die verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverstöße lasse ich hier mal bewusst außen vor,sollte sich der TE dann im Beschuldigtenstatus wiederfinden, erscheint mir die Konsultation eines Rechtsanwaltes unumgänglich.
    Die ganzen Aggressionsdelikte im Straßenverkehr ( zu denen die o.g. zählen) sind voller Feinheiten und Fallstricke.


    Der mögliche Strafrahmen für § 315b StGB liegt übrigens bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bzw. Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe.


    StGB § 315b: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr


    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er


    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2.Hindernisse bereitet oder
    3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar. [...]



    § 49 Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über



    3. die Geschwindigkeit nach § 3,
    4. den Abstand nach § 4,



    §3 Geschwindigkeit
    [...]
    (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.



    §5 Überholen


    (1) Es ist links zu überholen.
    [...]


    (3) Das Überholen ist unzulässig:
    1. bei unklarer Verkehrslage oder
    2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.


    (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.


    (4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
    [...]



    §4 Abstand
    (1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
    [...]



    Rechtsfahrgebot
    Das Rechtsfahrgebot ist eine in § 2 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelte Weisung an Verkehrsteilnehmer, die mit Fahrzeugen unterwegs sind. Es besagt, dass auf Straßen möglichst weit rechts gefahren werden muss. Hiervon kann, bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrspuren, gemäss § 7 und § 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d StVO abgewichen werden, wenn dies durch die Verkehrsdichte gerechtfertigt ist.


    Wer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 40 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.


    Verwarnungsgeldkatalog
    Gemäß § 56 Absatz 1 OWiG kann die Verwaltungsbehörde, die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig ist, bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten den Betroffenen verwarnen.[...]


    [...]Erteilung einer Verwarnung: Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.



    ( Quelle : StVG, StVO )
    Ich übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt.



    Schöne Grüße pursuit. :)

  • #26

    :tongue:
    :tongue:
    :tongue:



    ihr seid echt lustig, habt ihr wieder n Thema gefunden ???


    Beide Straßenteilnehmer haben sich nicht korrekt verhalten,
    der eine fährt wie n besengter und der andere will den "auffahren"
    lassen, wie unüberlegt kann man eigentlich handeln und das
    zu der Jahreszeit (wieder sind beide gemeint) !!


    Keiner ist wohl davon angetan wenn mit 200 oder mehr
    einer von hinten kommt und drängelt, aber man muss doch
    soviel Hirn haben, zusagen "leck mich, ich fahr schnell vorbei
    und der soll machen wie er denkt" .


    Da fehlts dem einen , oder anderen aber gewaltig (abbremsen) omg!!!



    gruß

    Sprüche a'la "Schlagfertigkeit" ist das, was einem ca. eine Stunde später einfällt.

    Einmal editiert, zuletzt von Resident ()

  • #27

    @ Pursuit/Resident:Danke ihr habts kapiert...


    Und ich schreib noch extra @ Evill_Bender er soll es nicht als meckern nehmen.


    Na ja irgendwie fühlt er sich trotzdem angep....!


    Es ist zwar unwahrscheinlich daß diese Situation so schnell nochmal vorkommt,aber falls doch:denk bitte an meine Worte wenn die Zivten dich anschließend rauswinken...

  • #28

    Quatsch, fühl mich nicht angepisst...


    Schon klar, war nicht wirklich die feine Art. Aber ich bin in der Regel ja nicht grade langsam unterwegs - wenn ich schon mit 160 LKW überhole die 80-90 fahre und mir dann da hinten jemand so übertrieben aggressiv ankommt und mit nem abstand von 2cm an meiner stoßstange klebt, dann is nun mal feierabend. Hab kein Problem jemanden überholen zu lassen kein Thema.



    Btw, zum Theme Behinderung des Verkehrs - was behindert mehr - diejendigen die einen nicht die LKWs überholen lassen weil andauernd jemand mit volldampf vorbeizischt, und man dann brav mit 80 hintern nem LKW tuckern darf, wo sich dann ne tolle schlange bildet - oder ne kolonne die mit mind. 120 vorbeifährt? Gab da mal so ne tolle simulation:hammer:

  • #29

    hi,



    gilt nicht beim überholen die Regel, das man den Überholvorgang
    zügig beenden soll ??


    Und ich wette mit dir du hast auch schon jemanden vor dir gehabt der langsamer
    war als du, ob das nun mit 250km/h , wage ich zu bezweifeln, dennoch
    solltest du das nächste mal zügig den Überholvorgang beenden.
    Und von 160 , noch auf 120 runtergehn finde ich doch ziemlich dreißt !



    gruß

    Sprüche a'la "Schlagfertigkeit" ist das, was einem ca. eine Stunde später einfällt.

  • #30

    ich muß mich da mal einklinken, die ganze Diskusion zeigt doch nur, wie es auf unseren Strassen im Alltag zugeht, ich bin im Monat mehrere hundert Km unterwegs und muss sagen, das sich das Verhalten ALLER! Verkehrsteilnehmer in den letzten Jahren wirklich verschlechtert hat und mir persönlich ist es letztlich egal ob ich zehn Minuten früher oder später ankomme aber der Spaßfaktor beim Autofahren ist für mich schon lange gestorben,vor allen seit dem ich in unseren "schönen" Hauptstadt Berlin lebe, da gibts fast nur noch
    Verkehrsteilnehmer bei denen man sich fragt wie die die Fahrprüfung gewonnen haben :hammer:

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