Xenonbrenner in Original H1 Aufnahme

  • #1

    Hallo Freakz


    Passen die Xenonbrenner in die H1 aufnahmen der originalen Klarglasscheinwerfer?
    Oder muss mann da irgendwas umbauen damit die Brenner passen?
    Hat vielleicht einer ein Bild von der Xenonbrenner-Aufnahme (Befestigung)?



    Danke im Vorraus

    Ist der Block auch Kalt gib ihm sechs ein halb :klopp:
    :hammer: :hammer: :hammer: :hammer: :hammer: :hammer:

  • #2

    Hi,
    nur wenn du Xenonbrenner mit H1 Fassung kaufst, passt es.


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • #3

    Und wie heißen die ? Werden wohl kaum Xenonbrenner mit H1 Passung heißen oder? Dieses D2S oder wie das heißt ist doch die Brennerform oder?Das heißt aber noch nicht das es in ne H1 Passung passt oder??



    Fragen über Fragen ?( ?( ?( ?(

    Ist der Block auch Kalt gib ihm sechs ein halb :klopp:
    :hammer: :hammer: :hammer: :hammer: :hammer: :hammer:

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  • #4

    Hi,
    es gibt Nachrüstsätze, die eine ganz normale H1 Fassung haben. Das ist natürlich alles nur legal, wenn eine Scheinwerferreinigungsanlage und die automatische Leuchtweitenregulierung verbaut ist und es vom Tüv abgesegnet wird ;) HIER Z.B.

  • #5

    "es gibt Nachrüstsätze, die eine ganz normale H1 Fassung haben. Das ist natürlich alles nur legal, wenn eine Scheinwerferreinigungsanlage und die automatische Leuchtweitenregulierung verbaut ist " die nennen sich bei ebay und etc auch
    HID-kit sind aber auch mit autm. LWR und SWR alles andere als Legal weil die Scheinwerfer mit H1 Fassung nicht für Xenonbrenner Bauart geprüft sind.

  • #6


    deshalb hab ich ja auch geschrieben:


    Es wurden ja schon die dollsten Dinger per Einzelabnhame eingetragen und anschliessend von keinem mehr kritisiert. Wenn ein Prüfer das so einträgt und dafür gerade steht........


    Aber so ganz 100%tig ist das natürlich nicht, da hast Du schon recht ;)


    Ich denke mal, solange alles richtig eingestellt ist und die anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und nix abfackeln kann, stehen die Chancen vielleicht nicht schlecht es eingetragen zu bekommen- auch wenn die H1 SW nicht für Xenon bestimmt sind.
    Sportlenkrad ohne Airbag ist offiziel auch nicht im Omega erlaubt und trotzdem fahren einige mit Tüv eingetragenen Lenkrädern rum.

  • #7

    Hi,
    @ omi 96


    Wie kommst du darauf?


    Kauf dir mal nen DEPO Scheinwerfer für den Omega B.
    Der ist für H1/H7 und für D2S/H7 geprüft und hat auch alle e Prüfnummer, die man braucht.


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
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  • #8


    Sofern die Scheinwerfer nicht für das Leuchtmittel geprüft sind oder verändert worden sind, ist es illegal. Da kann der TÜV Prüfer eintragen, was er will.
    Gesetze (Verordnungen = STVZO) werden in diesem Land vom Bundestag / Bundesrat geändert. Nicht vom TÜV Prüfer...

  • #9

    Hi 242,
    dann erklär mir mal wiso bei manchen Fahrzeugen die Nummernschilder vorne tiefer als die angegebenen 20cm sind. Z.B. Ford, Citroen, Peugeot,...


    Es steht auch in der StvZo drin, das die Kennzeichenunterkannte vorne min 20cm vom Boden entfernt sein muss.


    Ich würde sagen, sowas liegt im ermessen des Prüfers.


    Gruß Catera


    Hier nochmal genau nachzulesen:
    §60, 2 StVZO
    Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
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  • #10

    Hallo
    Warum will wohl jemand unbedingt Xenon Ligth haben ?
    Es ist , wie man so sagt , ein MEGAWAHN andere Partner auf den Staßen mit solchen Blendern das sichere Voraussehen zu nehmen.
    Was sagst Du dazu wenn jemand , der Dir entgegenkam und für eine kurze Zeit geblendet wurde , Deine Eltern, Kinder usw. übersah und überrollte . Nur weil Xenon Cool aussieht ?
    Mit freundlichen Grüssen , Dein Mitverkehrsteilnehmer Hilti74

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