Reifenbreite und Felgenbreite

  • #1

    Hallo Leute


    Ich suche eine Liste wo man nachschauen kann welche Reifengrösse
    auf welche Felgengrösse montiert werden darf!


    Hat jemand oder kennt jemand einen Link zu so einer Liste?


    Ich möcht gern wissen ob:
    245/45/17 auf eine 9.5x17 Felge draufpasst!


    Danke Euch schonmal im voraus!


    Gruss Patrik

  • #2

    kontakte am besten mal yokohama deutschland... hab ich auch gemacht, die haben mir einen wisch gefaxt mit reifen - felgenzuordnungen ETRTO oder so ... sag halt du willst yokos fahren...

  • #3

    Hi,
    ich habe auf einer 10er felge 245er drauf.


    Sollte also passen.


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • #5

    Hallo,


    diese Frage kann man nicht verallgemeinern weil das von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich ist. Beim den einen gibt es ne Freigabe für ne 9,5 Felge und beim anderen vielleicht nicht.


    Am besten du suchst dir einen Mantel aus den du montieren möchtest und fragst dann beim Hersteller ob es eine Freigabe für deine Felgen gibt.


    MFG

  • #6

    Hi Snap


    Genau das selbe hab ich auch gedacht :D


    Aber als ich bei der Dekra war sagte mir der Prüfer wenn ich einen zb. 235/40/17 Toyo eingetragen hab könnte ich alle Reifen in der Größe draufmachen.
    Ich war etwas erstaunt da man mir damals bei meinen Borbet Felgen dazugeschrieben hatte nur mit Toyo .. Der Prüfer meinte das dies früher mal so war es aber jetzt egal wäre welche Reifenmarke man montiert :D nur die Größe und die Traglast müsse übereinstimmen :D


    Da weis man fast garnicht mehr was richtig ist ?(

    Mfg.emil
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil 8) wer nicht muß ihn sich verschaffen :P

  • #8

    Also die Reifenmarkenbindung gibt es für PKWs schon seit 2000 nicht mehr, nur noch für Motorräder.


    Hier mal ein Bericht vom ADAC:


    Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen


    Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.
    In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.


    Ansprechpartner für Unbedenklichkeitserklärungen, Reifenfreigaben,....


    Ein kundenorientierter Reifenhändler wird für die meisten Fahrzeuge, für die bislang eine Reifenbindung bestand, die entsprechenden Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenherstellers parat halten. Er kann dem Kunden ein Original oder zumindest eine beglaubigte Kopie dieser Freigabe aushändigen. Es empfiehlt sich, dieses Dokument zusammen mit der Fahrzeugpapieren mitzuführen, auch wenn der Fahrer ggf. nicht dazu verpflichtet ist.


    Sollte der Reifenhändler nicht über die gewünschte Reifenfreigabe verfügen, so können hierzu Auskunft geben:



    der Fahrzeughersteller, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet.
    der Räderhersteller, wenn sich das Fahrzeug bis auf Sonderräder im Serienzustand befindet.
    der Hersteller der gewünschten Reifen, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet und die bisherige Reifenbindung auf ZR-Reifen bezogen war. In diesen Fällen kann gegebenenfalls auch der Fahrzeughersteller Auskunft geben.
    Kann kein Hersteller für die gewünschten Reifen an dem entsprechenden Fahrzeug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigen, sollte die Beratung eines Sachverständigen der Überwachungsorganisationen gesucht oder von einer Umrüstung auf die gewünschten Reifen abgesehen werden. Die Reifen sollten erst montieren werden, wenn das entscheidende Dokument vorliegt und mögliche Auflagen für den Betrieb der Reifen (z.B. Reifenluftdruck) berücksichtigt werden können.

  • #9

    Warum habe ich dann aber auf 10" 245er?
    Irgendwas stimmt dann an der Listen nicht.


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • #10

    mv6padi
    warum muß es denn unbedingt ein 245/45er reifen sein,der 245/40er reifen sieht doch bessern aus,weils den weiter zieht und außerdem bekommst den auch eingetragen.ist von der höhe dann wie der 225/45 oder 235/45er reifen ;)


    Catera
    weil du ne 40er höhe hast ;)

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