• #1

    Ein Mann ist 65 geworden und geht zur Rentenstelle um seinen Antrag zu
    stellen. Er zieht sich im Warteraum eine Nummer und wartet bis er aufgerufen
    wird. Kurz bevor seine Wartenummer aufgerufen wird, stellt er fest, dass er
    seinen Ausweis vergessen hat. Es ist zu spät, ihn noch zu holen, also wartet
    er, bis er drankommt. Seine Nummer wird aufgerufen, und er betritt das Büro.
    "Guten Tag, entschuldigen Sie, ich habe meinen Ausweis vergessen!"
    Die Dame antwortet:
    "Macht nichts. Ziehen Sie ihr T-Shirt hoch!"
    Der Mann wundert sich, tut aber, wie gewünscht.
    Als die Frau das ergraute Brusthaar sieht, sagt sie:
    "Das reicht. Sie sind mindestens 65! Sie bekommen den Rentnerausweis."
    Nach dem die Formalitäten erledigt sind, geht der Mann nach Hause und erzählt es seiner Frau.
    Sie schaut ihr nur kurz an und sagt:
    "Hättest Du Deine Hose runtergelassen, hättest Du auch noch einen
    Behindertenausweis bekommen..."

  • #2

    Autsch.
    :kleenjohny:

    § 39 Abs. 2 StvO
    Verkehrszeichen können auf einem Fahrzeug angebracht sein, sie gelten auch wenn das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszteichen vor.

  • #3

    Hi


    :bananna: Der ist gut

    Gruß aus Köln Christian
    Stolz , ne Kölsche zo sin :respekt:
    Im Notfall : 0178/1496727 :ok:
    Als ich Deinen Hals berührte, Deinen Mund zu meinem führte, Deinen Saft in mir spürte.. oh, wie sehn` ich mich nach Dir - Du geliebte Flasche Reissdorfkölsch !!DANKE an Ed Hardy Da erkenn ich bekloppte sofort :thumbup: 3 Liter was sonst :(

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!