Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht???

  • #1

    Ich habe vor längerer Zeit von den Hella-Tagfahrlichtern gelesen. Diese sind ja quasi Nebelscheinwerfer die alleine leuchten (laut STVO erlaubt ohne weitere Beleuchtung).


    Gibt es eine Möglichkeit die Serienmäßigen Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht umzubauen, also die Verkabelung so zu ändern das man die Nebelleuchte ohne Stand- oder Abblendlicht fahren kann.


    Über Ideen und Anregungen wär ich euch dankbar!

  • #2

    Hi,
    das wird wohl nix, da der NSW einen anderen Abstrahlwinkel wie die Tagfahrleuchte hat und somit der Tüv was dagegen haben wird. Das umklemmen wär ja das kleinste Problem ;)

  • #4

    ^^ Soso, ein kleiner Nebelscheinwerferfahrer anwesend ? :D


    § 17 STVO regelt die Beleuchtung an Fahrzeugen. Darin steht im Absatz drei:


    "(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."



    Aus deiner Frage interpretiere ich, dass du die Nebler ohne Veränderung als Abblendlicht benutzen willst. Dies ist jedoch verboten. Denn sie haben a) nicht die ausreichende Reichweite, sowie b) sowieso das Verbot, ständig eingeschaltet zu sein.


    Fahren mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfern bei Witterung, die diese Konstellation nicht zulässt, ist eine OWI !! Möchte ich hier mal eindeutig Klarstellen.


    Die Nebelscheinwerfer blenden nämlich den entgegenkommenden Verkehr, gerade nachts auf dunklen Landstraßen...


    gruß Maik

  • #5

    @ pico & Omiracing
    achso!? ich dachte Hella hätte da die oval-länglichen Projektorlampen einfach als Tagfahrlicht genutzt... OK, hätte ich mich vielleicht vorhher schlau machen sollen!


    @ swune
    wenn ICH das jetzt richtig verstanden habe ist es sogar eine OWI wenn ich mit meinem Abblendlicht tagsüber fahre???
    Es geht mir nicht darum daraus Abblendlichter zu machen sondern eher das Tagfahrlich zu haben ohne zusätzliche Lichtquellen (die ich im übrigen POTTHÄSSLICH finde) dranzuschrauben!

  • #6

    Die Teile zum nachrüsten sind schon Tagfahrlichter, sind aber auch so geschaltet, das sie beim einschalten des Abblendlichts ausgehen.
    Die Nebler als Tagfahrlichter umzubauen ist zwar wie erwähnt möhlich, aber nicht zulässig, auch wenn man die Nebelscheinwerfer entsprechend schalten und einstellen würde.
    Man darf übrigens immer mit Licht fahren. :D Nur nicht mit Nebelscheinwerfern.

    § 39 Abs. 2 StvO
    Verkehrszeichen können auf einem Fahrzeug angebracht sein, sie gelten auch wenn das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszteichen vor.

  • #7

    @ saegger: Ich dachte, es geht hier nicht darum was du potthässlich findest, sondern eher was technisch und rechtlich möglich ist.


    Es mag zwar bei Erwischtwerden nur eine OWI sein, inkl. einer Rückrüstung und Vorladung zum TüV. Falls es aber zu einem Unfall kommt und irgendjemand bekommt Wind von deinen Tüfteleien, dann sagt dir deine Versicherung als erstes "Adé". Du haftest dann selbst.


    Genauso verhält es sich nachts auf der Landstraße unterwegs zu sein und den Gegenverkehr zu blenden. Fährt der in den Straßengraben und behauptet dein Licht hätte ihn geblendet, wirst du eine Teilschuld bekommen. Sofern dein Licht danach von einem Sachverständigen als unzulässig eingestuft wird.


    Und "nein" saegger, das hast du auch nicht richtig verstanden, es ist keine OWI mit Abblendlicht zu fahren. Beim genauen Durchlesen fällt nämlich dem geübtem Leser auf, das es eine OWI ist, bei bestimmten Wetterverhältnissen nicht mit Abblendlicht zu fahren.
    Also wenn ich sowas schon genau erkläre, bitte auch genau durchlesen, ja ? Sonst kannste dir die Fragerei auch sparen :rolleyes:




    Soweit die rechtliche Seite ;)


    gruß Maik

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