Schon wieder Scheibentönung

  • #1

    Als ich gestern vom Einkaufen Stadteinwärts fuhr hat mich doch an der gleichen Stelle wie beim letzten mal ein T4 wegen meiner Scheibentönung angehalten. Ich hatte das noch ganz entspannt gesehen weil die Tönung ja jetzt eingetragen ist. Der Herr von der Rennleitung sah das nicht so wie ich und meinte das es so etwas nicht gibt und meine Eintragung sein eine „Amtliche Falscheintragung“ sei und zag war die Karre SICHERGESTELLT!!! Nicht nur das der Bulle die Scheiben auf Lichtdurchlässigkeit prüfen will, ich habe auch wegen der angeblichen „Amtliche Falscheintragung“ die Kripo am Hals.
    Meine Zulassungsstelle sagt das die Berliner Polizei einen Krieg führt gegen alles was ihnen nicht passt. Die haben sogar ein Auto stillgelegt das vom Werk aus getönt gewesen sein soll. Ich solle alle meine dadurch entstehenden Kosten notieren und mein Anwalt soll das alles einklagen und die sofortige rausgebe meines Autos fordern. Was die Zulassungsstelle eingetragen hat, ist Amtlich und da gibt es auch nix dran zu rütteln.


    Verdammte Schei..e am Wochenende ist in Luckau Opel Treffen und ich hab kein Auto mehr.

  • #3

    also ich kenne des anders. wenn die grünen der meinung sind, das es sich um eine nicht ordnungsgemäße eintragung handelt, haben se das recht dir das auto sicherzustellen udn selbst einen von ihnen beauftragten prüfer das auto begutachten zulassen, der dann entscheidet ob die eintragung gültig ist oder nicht, dann trägt er des ganze wieder aus...

    V6 CRuiSeR
    Jetzt immer Freitags Abends in Bochum bei D&W anzutreffen 8)

  • #4

    Ich habe bei mir ja ALLE Scheiben getönt. Ist mit so einer Flüssigkeit (fluten) gemacht worden. Ich habe dem Polizisten ja auch gesagt das es der TÜVer ja nicht eingetragen hätte wenn es das nicht geben würde. Das Eintragen war ja son Akt für sich aber er bestand darauf das es so was nicht gibt.

  • #5

    Auch die Eintragung der vorderen Seitenscheiben bei Flutung ist nicht korrekt und verboten, die vorderen Seitenscheiben dürfen nicht getönt werden, selbst wenn du alles eingetragen hast, haben die Grünen das Recht das anzuzweifeln und die Kiste still zu legen, da machst du auch mit nem Anwalt nichts. Freu dich schon mal auf die rechnung, alle Tüs und andere Prüfstellen sind schon vor Jahren angeschrieben worden, das diese Eintragungen zu unterlassen sind, da in Deutschland verboten

  • #6

    champagner
    Danke das du meine Aussage unterstützt :)


    Snap
    Natürlich schade und ärgerlich das dein Omi weg ist... aber.. nunja... Stvzo wurde ja net umsonst angelegt und is eben halt verboten. Und darüber bin ich eigentlich auch ganz froh das man die vorderen Seitenscheiben und Windschutzscheibe nicht tönen darf, also zumindets nicht tiefschwarz. da es nachts einfach die Sicht schlechter wird und tagsüber ich meinen mitfahrern auf der Straße doch gerne mal ins Gesicht gucke.... :rolleyes:


    @catweazle
    Sorry aber deine sogenannten Bullen machen nur Ihre Arbeit... X( und darüber bin ich auch froh.

    V6 CRuiSeR
    Jetzt immer Freitags Abends in Bochum bei D&W anzutreffen 8)

  • #7

    Gonzo


    Du mußt mich ja nicht gleich verurteilen,
    ich bin auch froh das die Herren Ihre Arbeit machen. Aber vielleicht sollten die sich um wesentlichere Dinge kümmern.
    Die Scheiben sind wohl nicht tiefschwarz sondern nur verspiegelt. Aber deshalb das Auto direkt einzukassieren finde ich ein bißchen überheblich. Die Sache ist ja von offizieller Seite eingetragen worden. Früher gabs auch für die gröbsten Sachen am Auto ne Mängelkarte.

  • #8

    Sorry wollt dich auch net verurteilen :iluvu:



    ich glaube des sieht auch wieder jeder anders... sei es des Thema Mängelkarte und stilllegung oder Scheibentönung.

    V6 CRuiSeR
    Jetzt immer Freitags Abends in Bochum bei D&W anzutreffen 8)

  • #9

    1. das ist mehr als ärgerlich das mein Auto weg ist


    2. meine Scheiben sind nicht Tiefschwarz. Man kann da sehr gut raus und rein schauen.


    3. es gibt ein Gutachten aus dem hervorgeht das die vordren Scheiben bis zu einem bestimmt %grad getönt werden dürfen. Das habe ich mir ja nicht ausgedacht.


    4. auf Grund dieses Gutachtens hat es der TÜVer eingetragen und das war kein Türken TÜV oder so sondern einer der größen in Berlin wenn nicht sogar der größte.

  • #10

    Hi!


    Das ist korrekt, die vorderen Scheiben dürfen getönt werden, wenn maximal 5-10%( glaub ich) Licht herausgefiltert wird und die Scheiben getaucht werden (Folie ist grundsätzlich nicht zulässig).
    Wenn der Absorptionsgrad der Scheiben in Ordnung ist, dann kann das ohne Probleme eingetragen werden. Da die Verkehrskasperei von solchen Sachen aber idR mangels Fachwissen keine Ahnung hat, sperren die das Fahrzeug erstmal. Wenn die Prüfer alles richtig gemacht haben bekommst Du dein Auto ohne Probleme wieder.
    Die Cops werden leider mittlerweile vorsichtig, da es in letzter Zeit häufig vorkommt, dass von einigen Prüfern nicht legale Eintragungen gemacht werden bzw. gefälschte Gutachten im Umlauf sind.


    Viel Glück!

  • Hey,

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