Ich habe eine Anzeige erhalten...

  • #11

    Hi,
    hast Pech.
    Neue Anlage kaufen und fertig.
    Die Abgasanlage darf die Serienlautstärke (Klang ist anders definiert) nicht erheblich übersteigen.
    Dies ist bei dir der Fall.
    Wie wurden die 101 gemessen? Direkt am Endrohr, oder in 1m Abstand mit passendem Winkel?




    Oder ein anderes Bsp.
    Du hast Federn verbaut und nach den Jahren gammeln die so vor sich hin, die Kenzeichnung ist nicht mehr lesbar.
    Bei der HU oder einer Kontrolle hast du dann schlechte Karten, auch wenn die Teile eingetragen sind.
    Da wirst dir dann auch neue Federn besorgen müßen.



    Den Quatsch den Chucky von sich gibt, vergiss mal schnell wieder.

  • #12

    Also ich würde mich da auch nochmal dahinter klemmen da ja evtl. noch die rechnung hinterher kommt in verbindung mit evtl. punkten! Haste evtl. noch alle unterlagen da von der abgasanlage? Wenn ja schau ma nach ob irgendwelche angaben über die lautstärke drin stehen! Hatte früher auch immer meinen spaß mit der trachtentruppe und angeblich falsch eingetragenen sachen!

  • #13

    Hi,


    also erstmal ein FETTES DANKE für die zahlreichen Antworten, egal ob Blödsinn oder interessant. Ich konnte die halbe nacht deswegen nicht schlafen und hatte heute meinen Schwager gebeten bei einem normal TÜV (Rheinland) also nicht GTÜ oder so vor zu fahren.


    Er hatte sich gerade telefonisch bei mir gemeldet. Ein Gutachten von Tüv Mettmann hatte er bekommen, dass die Anlage so ALLE Richtlinen des aktuellen Standes erfüllt und die Anlage auch von denen so eingetragen werden würde. Er ist dann anschliessend direkt zum Strassenverkehrsamt und der Kollege dort hatte zwar heftigst mit dem Kopf geschüttelt, aber von einer weiter verfolgung von einer Anzeige wird abgesehen, :thumbup:


    Für die interessenten.


    Es ist tatsächlich ein 1,4er und hat die komplette Anlage inkl. Krümmer und Kat in Edelstahl mit grösseren durchmesser und einem anderem Kat.
    Ist ein Belgischer Hersteller mit Deutscher ABE......KEIN TEILEGUTACHTEN......den es leider nicht mehr gibt!!!


    Wie gesagt, danke für die schnellen und zahlreichen Antworten

  • #14

    eine geräuschmessung auf öffentlichen strassen ist meit immer unzulässig da die messrichtlinien meist nie eingehalten werden können desweiterm kommt es auch darauf an welches messverfahren angewand werden muss dieses ist min fahrzeugschein angegeben ob zb :db(p) oder db(n)
    Die problematische Nahfeldmessung
    Hierbei muss mindestens 3 Meter Abstand von jedem Punkt des Fahrzeugs zur nächsten Erhebung vorhanden sein. Das Messgerät muss 0,5 Meter Abstand und 45° ( +/- 10°) zur Längsachse des Fahrzeugs haben. Und zwar auf Höhe der Lärmquelle, also in Höhe der verdächtigen Tüten.
    Das Ganze erfolgt im Leerlauf, mit Halb-Gas und mit Gas zu. Für ganz Schlaue oder bei Motorrädern ohne Drehzahlmesser haben die Grünen oft eigene Drehzahlmesser dabei!
    Es werden 3 Messungen mit nicht mehr als 2 dB (A) Abweichung gemacht und der höchste Wert gilt. Und das Schlimmste: Es gibt keine Toleranz!!!
    Du hast ein Fahrzeug mit "N"-Zusatz und protestierst lauthals gegen die "P"-Messung? : Die Verkehrsüberwacher werden meist trotzdem eine Nahfeldmessung durchführen, da das alte Verfahren so mal eben nicht möglich ist.
    Das Messergebnis muss dann jedoch auf die 7 Meter Abstand umgerechnet werden! Geht man von einer Abnahme des Schalldruckpegels bei 2 Metern Abstand von - 6 dB (A) aus ergibt sich bei 6,5 Metern fast 20 dB (A). Das wäre bei eingetragenen 83 dB (A) dann so um 104 erlaubte dB (A) mit Toleranz des Messgerätes.
    Der richtige Umgang mit der Messtechnik ist also nicht so einfach. Ob die jeder "Freund und Helfer" beherrscht und ob das Messgerät auch richtig kalibriert wurde, kann oftmals bezweifelt werden. Wer hier nicht hartnäckig bleibt verliert meist

  • #15

    Ja ja die Trachtenträger und und ihr "Sachverstand"


    Die richtigen Messungen beherrschen die zumeist gar nicht und die Messumgebungen ( welche klar definiert sind ) können auf der STraße gar nicht geschaffen werden.


    Aber auch beianderen Dingen hatte ich in früheren Zeiten schon so manchen Sachunverständigen Polizeibeamten.


    Da habe ich solche Dinge z.B. gehört :


    Die Beru Zünkabelleiste für den Golf 1 wäre Leistungssteigernd, EIntragungspflichtig und führe zu erlöschen der BE.


    Die i400 Sitze im Manta seien nicht zulässig


    K&N Filtermatte sei nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zulässig.


    Alle Sportauspuffanlagen an Motorrollern seinen grundsätzlich nicht erlaubt.


    Auspuffendrohr darf nicht geschweißt werden sondern ausschließlich geschraubt.


    Für all das vorstehende und noch mehr hatte ich Mängelkarten kassiert. Die Anzeigen dazu mussten alle fallengelassen werden. In Zwei Fällen musste die Gebühr für die Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Anbauten durch die Polizei NRW / Land NRW erstattet werden.


    Die absolute härte war aber noch als so ein dummer Sheriff ( in diesem FAlle muss ich das leider so schreiben ) behauptete ich hätte aus einem Wagen den Airbag ausgebaut weil das 32er ja keinen hatte. Ey mann die Karre war nen Ascona und wo das Ding gebaut wurde wusste man bei Opel im Werk gar nicht was ein Airbag überhaupt ist.
    Das wusste aber dann wenigstens der Kollege des Dummschwätzers.


    Ich hoffe heutzutage passiert einem solch ein shice nicht mehr ganz so oft wie vor 10 - 20 JAhren

    ***********Vegetarisches Essen schmeckt am besten wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt******************

  • #16

    ist kein blödsinn


    NACHRÜST-AUSPUFFANLAGEN dürfen nicht lauter als das Original sein.


    Mit einer EG-Betriebserlaubnis s (EG-BE), erkennbar am ein gestanzten
    kleinen e (plus Länderziffer), ist eine Eintragung in die Papiere nicht
    nötig.


    Die Fälschung einer BE gilt als Straftat.


    Im Kfz-Schein gibt's zwei Werte für die maximal zulässige Lautstärke: das Fahr und das Standgeräusch.


    Letzteres kann bei Kontrollen durch die Rennleitung gemessen werden.


    Gemessen wird drei Mal in einem Abstand von 50 Zentimetern und im 45- Grad-Winkel längs zur Auspufföffnung.


    Als Drehzahl gilt die Hälfte der Nenn-Drehzahl


    (falls diese über 5000 liegt, unter 5000 gelten drei Viertel).


    Der lauteste der drei Messwerte gilt, davon wird eine Toleranz von fünf dB(A) abgezogen.


    Ist der ermittelte Wert höher als der Wert im Kfz-Schein, gilt die Betriebserlaubnis des


    Auto als erloschen.




    Hat der Auspuff eine gültige BE und ist (ohne daß daran manipuliert
    wurde) dennoch zu laut, so wird der Fahrer nicht dafür verantwortlich gemacht oder kann gegen dem Hersteller klagen.Wurde eine Aupuffanlage eingetragen vom Tüv und eine Messung der Polizei wurde nach kurzer Zeit nach der Eintragung gemacht , haftet der Tüv (wenn am Auspuff keine veränderung vorgenommen wurde nach der Eintragung) dieses Recht gilt nicht für Eintragungen die älter als zwei Monaten ist.




    Die Polizei darf in keinster Weise sicherstellen!!!!!!!!


    Es sei denn, sie kann an Ort und Stelle schriftlich den Nachweis über ein oder mehrere gestohlen gemeldeter Teile vorweisen.


    Oder das Fahrzeug ist Bestandteil einer Straftat.


    Die vorrübergehende Wegnahme eines Fahrzeugs bedeutet einen Eingriff in
    das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.


    Ein Eingriff in das Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
    Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den
    Eingriff im konkreten Fall zulässt.


    Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.




    Es heißt im § 17 STVZO: Bei allen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen
    auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei
    lediglich einen Mängelbericht nach § 17.... ausstellen, der in
    angemessener Zeit(1-2 Wochen) zu überprüfen ist.




    Die zuständigen Behörden können lediglich den Betrieb des Fahrzeugs untersagen, solange die Mängel nicht behoben sind.




    Das offiziell nicht erhältliche Polizeihandbuch sagt hierzu:




    Besteht Anlaß zu der Annahme, das ein Kfz den gesetzlichen Anforderungen
    nicht entspricht (§ 49 StVZO), so ist der Führer des Kfz auf Weisung
    der Rennleitung verpflichtet,


    (z.B. Auspuff) den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen.




    Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Kfz, so besteht die
    Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km
    beträgt.

    Fedisch is Fedisch wenn ich sach Fedisch,Fedisch is net Fedisch wenn du sagst Fedisch


    Falsche Freunde...
    besuchen dich im Knast
    & sagen: Was du getan hast war falsch!


    Wahre Freunde...
    Sitzen direkt neben dir
    & Lachen: Wir haben verkackt,
    aber es war verdammt geil.

  • #17

    so weit mir bekannt ist darf die polizei garkeine messungen mehr durchfüren weil sie garkeine sachverständigen sind oder haben die das gelernt desweiteren mit der db messung weis ich das mit den 2 db über fahrzeugschein nur für neuere fahrzeuge gelten aber nicht für die alten ich glaube vor 2005 da es da noch garnicht die richtliene gab soweit ist meine info

  • #18

    Diese leidige Thema hatte ich auch schon durch, allerdings mit meinem 2. Wagen ein Clio 1.2 16V. Habe dort einen FK Edelstahlendschalldämpfer drunter. Habe ihn beim TÜV MIT Phonmessung eintagen lassen (steht aber nicht im Fahrzeugschein). 3 Tage nach der Eintragung wurde ich auch kontrolliert, Auto sei zu tief und zu laut, Mittelschalldämpfer entfernt und die Alus wären nicht eingetragen und und und und..... da aber meine 1,5 Jahre alte Tochter im Auto sass, wollte er es mir nicht stillegen sondern Anzeige + Mängelkarte.


    Hab nen Bekannten gefragt der RA für Verkehrsschutz ist was ich den denn machen sollte. Der riet mir, zum TÜV zu gehen und alles schriftlich begutachten lassen.


    Habe ich auch getan. Ergebnis:


    Auto nicht zu tief, sondern wie in dem Teilegutachten steht um ca. 30mm je nach Ausführung (ist nen Dyamic, der is von Werk aus schon 25mm Tiefer durch andere Federn und am Dämpfer tiefere Federtellerauflagen, somit war das mit meinen Federn zusammen 56mm tiefer, also in der Toleranz. komisch aber war, was Franzosen da bauen.
    Auspuff deffinitiv nicht zu laut, sondern sogar leiser (wenn man die Messung richtig macht,aber halt dumpf)
    Der Clio hat von Werk GAR KEINEN Mitteschaldämpfer. Gabs erst ab 1.4 16V.
    Und das man Orginal Alus eintragen muss, mit denenn das Auto ausgeliefert worden ist, war mir wie dem Prüfer auch neu.


    Ergebnis: weder Mängelkarte noch Anzeige gerechtfertigt. Mal sehen was jetzt bei der Kostenerstattung für die Prüfung rumkommt, dauert halt alles in unserem Land. Ist ja erst 4 Monate her :D

    LG


    Thomas


    Die Zeit war schön, doch eins is blöd, das mit der Zeit die Zeit vergeht :D :D

    Einmal editiert, zuletzt von Caravan3.024V ()

  • #19

    Wie gesagt, die sache ist gegessen. Habe mich aber trotzdem mit einigen Tunern meines vertrauens unterhalten wie Mariani (klassenkamerad von damals) Wimmer Rennsporttechnik in Solingen sowie NW-Motorsport in Haan. Alle berichteten mir, dass die Lautstärke durch KEIN Gesetz klar geregelt ist. Die Hausanlagen db ist ein Grundwert und kein Richtwert!!! Meine Ommé hatte über 120 und mein 735i über 146db und ich hatte NIE probleme damit. Der Bulle jedoch ist ein Aushilfs sherrif aus Remscheid und macht sich gerade enorm wichtig, sodass 175/50 R13 auf Mattig Stahlfelgen und ein 60/40 Fahrwerk auf nem Corsa a niemals LEGAL eingetragen wurden (Kollege) wir haben uns gerade mit insg. 12 Kollegen zusammen getan und werden sobald ich aus meinem Urlaub wieder da bin zum Anwalt gehen und gegen Schikane der tiefergelegten klagen. In Solingen hatten wir das vor einigen Jahren mit Kollege Zimmermann auch erfolgreich gemacht. DIeser wurde dann strafversetzt für 12 Monate nach Wuppertal........

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