Lippe eintragen???

  • #12

    Desahlb ist es besser, erst einzutragen, dann fertig zu montieren.
    Nun ist sie schon dran. Du hast nur die eine Chance, mal bei nem TÜV vorbeizufahren, und sie evtl durch eine Einzelabnahme eingetragen zu bekommen. Wirklich Hoffnung möchte ich dir da aber wirklich keine machen.

  • #13

    Hatte ja sowieso vor morgen dahin zu fahren, will ne Vorprüfung machen um zu sehen was noch zu machen ist bis zum TÜV im April!
    Ähm was ist denn wenn der sagt ich muss das Ding abbauen, darf ich dann überhaupt noch weiterfahren (also morgen) oder legt der mir gleich den Wagen stil?^^


    Ähm und wie geht das mit der Einzelabnahme?

  • #14

    Da schaut sich ein dazu berechtigter Prüfer (sind nicht alle) das Teil an und entscheidet dann, ob er es eintragen will oder nicht. Bei Anbauten am Heck haben sie meist weniger Probleme, als an der Front. Hier gehts meist um das verwendete Material. Und da du hierzu ja nichts hast, stehen deine Chancen schlecht.
    Stilllegen kann und darf er dein Fahrzeug nicht. Rumfahren darfst du so ausser zum Tüv eh nicht. Wenn er sie also nicht einträgt, was zu befürchten ist, weißt du heute schon, was du morgen zu tun hast.

  • #16

    Ähm doch ich habe das Gutachterliche Stellungnahme der Dekra aus welchem Matrial die Lippe besteht! Jedoch ist das 2010 abgelaufen!
    Dort sind Allgemeine Angaben aufgeführt sowie Angaben zum Werkstoff aber auch die durchgeführten Prüfungen. Als letztes steht da unter 5. Die Schlußbescheinigung in der es heißt:" Der geprüfte Kunststoff genügt hinsichtlich seiner Bruch- Splittersicherheit nach dem festgelegten Verwendungsbereich den geltenden Anforderungen der StVZO. usw usf....endent am 08.03.2010.


    TECHMOKOM. Ich habe sie zwar nicht von Ebay aber was da steht ähnelt sehr der Gutachterlichen Stellungnahme der Dekra die ich habe! Nur das hilft mir ja nicht weiter^^


    Fuzzy. Also soll ich einfach mal auf gut glück hin, die Gutachterliche Stellungnahme mitnehmen (auch wenn abgelaufen) und hoffen das er sie einzeln abnimmt?

  • #17

    Probieren kannst du es. Du hast ja nichts zu verlieren.
    Das Problem an dieser Stellungnahme bzw einem Materialgutachten: Diese bescheinigt lediglich, daß der Hersteller ein Stück Rohmaterial zur Prüfung gegeben hat, welches nach Prüfung laut Stellungnahme für o.k befunden wurde. In der Stellungnahme steht aber nicht, daß genau deine Lippe aus dem Material ist. Hier fehlt der Zusammenhang Stellungnahme/Endprodukt. Dies ist bei einem Teilegutachten anders. Dieses bezieht sich immer auch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell. Ausserdem ist darin immer die Art der Kennzeichnung auf dem Anbauteil vermerkt. Dies können geprägte Zahlen/Buchstaben oder auch nur ein Aufkleber sein, welcher lediglich mit Klarlack überlackiert werden darf.
    Wurde diese Prüfung eigentlich in Deutschland gemacht? Sehr viele österreichische Gutachten(auch von namhaften Herstellern) verloren ca 2006 in Deutschland ihre Gültigkeit.

  • #18

    Hallo!


    Auszug vom KBA:


    Für Reihenweise gefertigte Fahrzeugteile sind Teilegutachten, ABEs, Bauartgen., EG-ABE oder ECE-Gen. zu erstellen. Prüfberichte, Materialgutachten etc. sind als Grundlage für Begutachtungen für solche Teile nicht mehr zulässig!


    Das sollten die Vertreiber solcher Teile eigentlich Wissen.


    mfg
    FalkeFoen

  • #19

    Wir weisen darauf hin, dass diese DEKRA-Materialprüfung kein ABE- oder Teilegutachten darstellt, derartige Zulassungen und Gutachten nicht ersetzt und solche Gutachten nicht vorliegen. Bei Anbau an Ihrem Fahrzeug müssen die Teile bei einer Prüforganisation abgenommen und die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, wodurch es zu weiteren Kosten kommen kann, die vom Verkäufer jedoch nicht übernommen werden und nicht im ausgewiesenen Kaufpreis enthalten sind.


    Steht doch drinn das das Teil nur ein Matrealgutachten, also eintragen gegen null, mitnem teilegutachten machbar, aber mit ner matrealprüfung never(zumindest bei uns so)

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