Lippe eintragen???

  • #21

    Hallo!


    Das ist eine Faceliftschürze, die passt nicht ohne Umbauten an den VFL. Zu einem ist der Kühlergrill im VFL an der Schürze montiert beim FL sitzt der Grill in der Kühlerhaube. Du brauchst dann noch ein paar Teile zu Montage, den Träger für die FL-Schürze, die Halter für die Träger die Blenden unter den Scheinwerfern und ich hab bestimmt noch was Vergessen ;)


    mfg
    FalkeFoen

  • #22

    Ok, alles klar, die arbeit mach ich mir dann mal lieber net^^


    Noch ne frage, welche Nummer muss auf der Lippe stehen die im Teilegutachten vermerkt ist? Hab mal nen Bild hochgeladen (rot eingekreist) mit der Nummer des Teilegutachten. Reicht die oder muss noch was auf die Lippe?


    Btw. Ich war eben beim Tüv, der meint die Kopie reicht SOLANGE die Nummer der Lippe mit der des Gutachten übereinstimmt, nun muss ich wissen WELCHE es ist^^ Ganz gut wäre es wenn ich wüsste wer solch Nummern macht, damit ich diese aufkleben kann, das wäre aber nur nen Zusatz :D Wichtig wäre welche ich jetzt raufmachen muss :D


    http://s7.directupload.net/images/user/120124/u5l8kkj3.jpg

  • #23


    Ich denke, hier wurde schon alles gesagt. Und da es sich bei der Lippe wohl um keine Steinmetz handelt geht das ganze hier so langsam aber sicher in die falsche Richtung.


    Sollten hier nun Tips zu Urkundenfälschung kommen, werden diese ohne weitere Kommentare gelöscht, und der Thread ist zu!














    .

  • #24


    Hallo!


    Du hast aber auch garnichts Verstanden :thumbdown: , und das würde ich gern sehen we Du mit der aufgepappten Nummer vom Gutachten auf der Lippe beim TÜV aufschlägst und Dich blamierst ;) . Nochmal die Jungs vom TÜV sind nicht Doof :D


    FalkeFoen

  • #25

    Oh entschudligung falls hier was in die falsche Richtung von mir geht, dies war mit Sicherheit nicht meine Absicht. Wollten halt nur eine Frage stellen. Zumindest hat der TÜV nichts gegen eine Kopie des Teilegutachten was hier ja schon als NICHT machbar galt. Desweiteren sind alle Nummern aufgeklebt soweit ich weiß, von daher machts was das bekleben betrifft keinen Unterschied...möchte darauf nicht weiter eingehen. Meine frage war nur ob diese Nummer etwas mit der Nummer des zu einegetragenen Teiles zu tun hat, was keineswegs in eine Illegale sondern viel mehr in eine aufklärungsrichtung geht...trotzdem Danke!

  • #26

    Hallo!


    Gegen die Kopie eines Teilegutachten ist nichts einzuwenden ;) , wenn ja wenn die Lippe von Steinmetz wäre, isse aber nicht ;) . Die Nummern sind und waren nie auf den Teilen aufgeklebt(wäre ja völlig Sinnfrei ;) ), die werden bei der Fertigung im Plaste mit eingeprägt ;) , von daher brauchst Du mit aufgeklebter Nummer garnicht vorfahren.


    mfg
    FalkeFoen

  • #27

    Nochmal: Eine Kopie eines Teilegutachtens ist schonmal nicht schlecht, und wird auch meistens anerkannt. ABER: Das Teilegutachten muss mit dem Anbauteil übereinstimmen. Das Bedeutet, ein Teilegutachten von Spoiler A gilt nicht für Spoiler B. Das betrifft die Ausführung, den Hersteller oder das Material.
    Auch ist hier die Möglichkeit, das Teilegutachten als Vergleichsgutachten für ein ähnliches Anbauteil zu nehmen nicht gegeben.


    Nachtrag: Ich hatte für meinen Sharan ne GFK-Spoilerstoßstange inkl Teilegutachten von CSR. Da war es tatsächlich ein Aufkleber. Dies stand auch im Gutachten und der Anbauanleitung. Dieser befand sich an der Unterseite und durfte nach Anleitung nur mit Klarlack überzogen werden.
    Bei Teilen aus ABS bzw PUR-RIM ist die Nummer entweder eingeprägt oder erhaben.

    E10-Nein danke! Mein Auto ist kein Alkoholiker!

    Einmal editiert, zuletzt von Fuzzy ()

  • #28

    Ja natürlich wären Aufkleber völlig Sinnfrei, keine Frage. Aber ich kenn einige in meinem Umfeld die diese besagten Aufkleber haben und diese auch eingetragen haben! Es handelt sich bei denen Natürlich um Orginal Teile mit Gutachten!


    Nun gut, danke für die Hilfe!

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