Frage zu Gewährleistung: Ventildeckeldichtung & Zündspulenmodul kaputt

  • #1

    Hallo,


    ich habe vor knapp zwei Wochen einen Omega B 2,2 16V beim Händler gekauft.
    Nun hatte ich gestern Abend (nach weniger als 350km seit Kauf) plötzlich übelste Zündaussetzer.
    Hab nachgesehen und hatte im 4. Zylinder ca 2 cm hoch Öl stehen und das Zündmodul ist auch total im Arsch (2 Gummis gerissen, eins davon schon schlecht geflickt, 2 Gummis braun vom Öl).
    Der Händler sagte, er habe mir neue Zündkerzen verbaut, weil die schrottig waren.
    Ich bin also absolut sicher, daß ihm der Mangel bekannt war.
    Sind Ventildeckeldichtung und Zündmodul ein Fall für die Gewährleistung?
    Sind m.E. beides Teile die man bei ner Probefahrt nicht erkennen kann, sofern der Händler kurz zuvor den Kerzenschacht trocken gelegt hat.
    Hat jemand Erfahrung mit Gewährleistung, falls der Händler nicht einfach sagt: "Klar, komm vorbei, mach ich Dir neu."

  • #2

    Gute Frage, kommt halt immer auf die Händler an, gibt Kulante und weniger Kulante, bei einem "Strassenhändler" denke ich wirste kein Erfolg haben(...kann mich aber aucvh irren),Ventildeckeldichtung & Zündspulenmodul wirste mit "Good Will" vll ersetzt bekommen, grundsätzlich versuchen die sich irgendwie alle aus Gewährleistungssachen zu winden denke ich.

  • #4

    Seh ich auch so. Gewährleistung in Anspruch nehmen. Und schön drauf achten, daß nicht nur das Isolierband erneuert wird. Ventildeckeldichtungen und Zündmodule zählen übrigens auch nicht zu Verschleißteilen. Lass dir von daher keinen Bären aufbinden.

  • #7

    Ein eigener "Rechtstipps" Bereich ist aber auch gefährlich. Warum? Weil sich Gesetze laufend ändern und Gerichte z.B in ähnlichen Fällen zu grundlegend anderen Urteilen kommen, und das ganze dann evtl nicht auf dem laufenden ist. Eine Rechtsberatung kann und darf es eh nicht ersetzen. Und letztendlich bringt es keinem was, wenn er irgendwo einen (für ihn passenden) Link findet, den er dann im Ernstfall eh nicht selber umsetzen kann.


    Aktuelles Beispiel zu dem Eingangpost: Was macht der TE, wenn sich der Händler querstellt? Hüpt er dann auf dem Boden und sagt: Im OF war ein Link, in dem stand, du musst das reparieren. Entweder kennt der Händler das Gewährleistungsrecht (wird vermutlich so sein), und handelt danach, oder er versucht, dem TE die Rep-Kosten aufzudrücken. Also bleibt letzendlich für den TE nur die Wahl, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, oder den Rechtsweg über einen Anwalt/Gerichte zu gehen. Und glaubts mir: Die kennen die entsprechenden Gesetze.


    Wenn es also so eine Linkliste gibt, muss ganz klar dargestellt werden, daß es sich nicht um eine Rechtsberatung handelt, und daß Gerichte evtl auch anders entscheiden können.

  • #8

    Sollte auch keine "Rechtsberatung" sein, sondern ne Hilfestellung, man kann sich diese Dinge ja im WWW auch reinpfeifen, sich aber nicht darauf berufen !! Ich will auch keine unnötige Tippselei machen, hatte es eben mal angesprochen, was daraus gemacht liegt nicht bei mir, aber ich fänds eben nicht schlecht, zumal es ja auch dem Forum zugute kommt. Zudem kann man auch nen passus mit einbringen das sowas als Hilfestellung, Info für die Mitglieder herhalten soll, man sich aber ansonsten Distanziert(wegen richtigkeit, Aktuellheit u.s.w.) und man sich natürlich nicht auf das Forum mit sowas berufen kann und soll !!

  • #9

    Jetzt hat der Händler mir den versprochenen TÜV gemacht.
    Dazu hat er mir einen Spurstangenkopf gewechselt. Keine Achsvermessung: Lenkrad schief.
    Der Händler sagt Achsvermessung sei nicht nötig. War nur etwas Spiel, nicht ausgeschlagen. Er habe es wieder eingestellt wie es muss. Er stellt mir aber gerne das Lenkrad grade.
    Ventildeckeldichtung und Zündspule hat er nicht erneuert. Er sagte, da sein kein Öl drin gewesen sondern Wasser und er hat Silikon in die Kerzenschächte geschiert, damit kein Wasser mehr reinlaufen kann. Ich habe Öl rausgeholt vor ner Woche, glaubt er mir nicht. Sei nur Wasser drin gewesen. Der Händler darf ja drei mal selbst nachbessern, also werd ich das wohl hinnehmen müssen, bis die nächsten Zündaussetzer (in schätzungsweise 350km) kommen.
    Aber so ein Silikonpfusch regt mich echt ganz schön auf.

  • #10

    STOP!!!


    Das hat nichts mit Nachbessern zu tun. Nach einem Austausch von Lenkungsteilen ist eine Achsvermessung Pflicht. Nichts da mit "Lenkrad geradestellen" !


    Erklär mir mal den Unterschied zwischen "etwas Spiel" und "nichts ausgeschlagen"? Das eine kommt vom anderen!


    Silikon gehört auch nicht ins oder ans Auto. Nichtmal unters T-Shirt der Beifahrerin! Sowas hat nichts mit Nachbessern sondern mit vorsätzlicher Sachbeschädigung was zu tun. Wie soll dann ein Wechsel der Zündkerzen noch möglich sein?
    (Im übrigen würde Wasser auch verdampfen)


    Hast du eine Rechtschutzversicherung? Ansonsten klär ab, ob dieser Händler der Kammer angehört. Falls ja, wende dich an die!

    E10-Nein danke! Mein Auto ist kein Alkoholiker!

    Einmal editiert, zuletzt von Fuzzy ()

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