LED-Birnen

  • #1

    Hallo zusammen. Hab mir die Woche mal die H4-LED Birnen gekauft mit 68led. Eingebaut und siehe da ein Super schickes Licht.
    Nu, erste frage? auf der verpackung stand nichts drauf, von wegen nicht in der StVo zugelassen oder ähnliches, haben die das Gesetz geändert???
    Hab mal nachgelesen, da steht drin das nach vorne nur weißes Licht akzeptabel ist. Das habsch ja nun :rolleyes:


    und zweite Frage? Warum Leuchtet nun dauerhaft mein fernlicht mit auf, wenn ich nur das abblendlicht einschalte??? Ist mir das erste mal beim Coming Home aufgefallen :(


    Vielleicht hat ja einer von euch schon ne erfahrung mit denn Birnchen ;)



    Und nicht vergessen, 16.Juli 18.00 Omega-Treffen Dresden. Pieschener Allee/ Messering

  • #2

    Klar sind deine LED-Funzeln zulässig: Als Beleuchtung im Party-Keller! LED-Leuchtmittel als Ersatz für herkömmliche sind und bleiben nicht zulässig. Es muss nicht draufstehen, daß sie nicht im Bereich der StvZo nicht zulässig sind, sondern es muss draufstehen, daß sie es sind, bzw müssen sie eine für den Verwendungszweck gültige E-Kennung haben.


    Zum Coming-Home: Sicher, daß es erst seit den LED so ist? Ich würde mal auf einen Anschlußfehler tippen.


    Nachtrag: Lass mal von einem MOD bitte die Überschrift ändern. LED-Brinen ist kein Begriff, der für die Suche taugt. ;)

    E10-Nein danke! Mein Auto ist kein Alkoholiker!

    Einmal editiert, zuletzt von Fuzzy ()

  • #3

    ohhh, stimmt :)



    Naja, hab die Dinger jetzt wieder raus geschmissen. Werd es bei denn Legalen da belassen. Haben grad in der Halle, die Lichtausbeute der Dinger verglichen, das ist ja gar nix. Kann mir da nicht vorstellen, das ich abends was sehe. Aber war mal en versuch werde.

  • #4

    Für H4 gibts doch auch Xenon Nachrüstsets zu kaufen. Hatte ich auch im A Omega drin. Scheinwerferreinigung haste ja! Wie das mit der Fahrwerksregulierung damals gemacht wurde weiß ich nicht mehr. Schade hab den Einbausatz nicht raus bekommen als ich ihn verschrottet hatte.

  • #5

    Und auch die sind nicht zulässig. Eine H4-Streuscheibe bzw auch der Reflektor sind nicht für so Pseudo-Xenon-Zeugs geeignet. Es gab bis April 2000 wohl die Möglichkeit einer legalen Eintragung ohne ALWR. Dies aber nur mit entsprechenden, geprüften Scheinwerfern.
    Wer gutes Licht will greift am einfachsten zu Phillips Xtreme-Power, sorgt für ne ordentliche Stromversorgung am Scheinwerfer und ist dann immer noch auf der legalen Seite.

  • #7



    naja es mag sein das diese leuchten gut sind, aber beim omega a ist es fast egal, da ist die lichtausbeute echt gegen null, die bosch scheinwerfer sind bissle besser wie die von valeo oder caloni oder wie die heißen, aber wie du sagtest um xenonleuchten zu haben muss der scheinwerfer ein D kennzeichen besitzen, mein astra hat ein D und ein H, also kann ich da entweder xenon oder halogen rein machen, aber im omega a gab es nur H kennung scheinwerfer.


    was helfen kann ist wenn man alle kontakte am stecker und im scheinwerfer mal reinigt und vom grünspan, korrosion etc entfernt, das bringt bissle helligkeit, aber trozdem ist es ne seeeeeehr schlechte lichtausbeute!


    genau wegen diesem grund seht man bei uns fast jeden omega a und auch ab und zu b mit neblern rumfahren, nicht um so möchtegern 316 oder golf 3 angeber nachzumachen, sondern weil ohne nebler hat man den eindruck das paar meter vor der motorhaube ne totale dunkelheit hersscht, mit den neblern seht man wenigstens bisschen was!

  • #8

    Ich muß Fuzzy zustimmen, die Nachrüst-Xenons sind alle illegal! Und die Verkäufer sichern sich im Angebotstext auch immer entsprechend ab, weit unten im Text steht immer "Nicht im Bereich der StVO zugelassen, Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt!" o.ä.! Da habt ihr, selbst bei einem unverschuldeten Unfall, schlechte Karten wenn das festgestellt wird!
    Für Xenon-Licht sind immer Klarglasscheinwerfer, Scheinwerferreinigung und automatische Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben! Letztere ist ziemlich aufwendig zu realisieren, Lagesensoren an den Achsen und sehr schnelle Servomotoren mit entsprechendem Steuergerät an den Scheinwerfern, die ja blitzschnell bei jeder Änderung des Fahrzeugniveaus reagieren müssen. So ein Aufwand lohnt beim Nachrüsten nicht.
    Kauft euch von Osram die "Nightbreaker" oder die schon genannten von Phillips, die sind hell und vor allen Legal!


    Und für die Stromversorgung bei euren Scheinwerfern empfehle ich das Zwischenschalten eines Relais (eins pro Scheinwerfer!)!
    So das ihr mit den Schaltern nur noch die Relais schaltet, die benötigen nicht viel Strom, und die Relais schalten direkt von der Batterie mit etwas dickeren Kabeln auf kürzestem Weg die Lampen ein! Ihr werdet staunen, was das ausmacht :thumbup: !




    Mfg greybeard

  • #9





    man braucht nicht unbedingt eine scheinwerferreinigunsanlage, für fahrzeuge vor nem bestimmten baujahr, glaube vir 96 oder sowas muss dies nicht sein, es muss aber ein Scheinwerfer sein der für d, also xenon zugelassen ist und die alwr, aber scheinwerferreinigung ist nicht umbedingt nötig, und wegen den sachen, das sit gar nicht mal so teuer wie du vermutest, würde es in deutschland andere leuchten für den omega a mit d kenzeichnung geben würde sich der umbau schon lohnen, eine univerälle scheinwerferreinigungsanlage kostet zwischen 25 und 160 euro, und die sensoren samt steuergerät gibt es von hella für 220 euro, da geben manche leut emehr für lack,auspuff felgen etc aus,


    aber da es in guten deutschland keine anderen scheinwerfer für das a modell gibt, oder die anderen aus brasilien, russland etc wo die teile zu haufen gibt sind hier nicht zugelassen werden können wird es nie einen omega a mit legaler xenonanlage geben.

  • #10

    Die Grenze zur SWRA liegt beim 1.04.2000. Fahrzeuge, die davor mit zugelassenen Xenon-Scheinwerfern ausgestattet wurden, müssen nicht unbedingt eine SWRA haben. ( Abhängig vom Gutachten, Hella z.B nur mit SWRA ). Hier wirds aber schwierig, nachzuweisen, daß die Scheinwerfer schon vor dem Stichtag montiert wurden. Das alles ändert nichts an der Unzulässigkeit der Nachrüst-China-Kits.
    Die von greybeard angesprochene Relais-Lösung bringt in der Tat sehr viel. Ist auch kein Wunder, alleine wenn man sich die Leitungsquerschnitte und Schnittstellen der originalen Verkabelung ansieht.


    Nochmal zu den genannten legalen Leuchtmitteln: Ich hatte die Phillips im A4-B5 mit Milchglasscheinwerfern. Der Unterschied war wirklich mehr als deutlich zu anderen Leuchtmitteln. Der größte Fehler bei Scheinwerfern aller Art ist und bleibt die Verwendung von billigen No-Name-Leuchtmitteln. Da ist dann wirklich an der falschen Stelle gespart.


    Zur Kennung im Astra -Scheinwerfer: Könnte das H evtl nur fürs Fernlicht stehen? Eine wahlweise Kombination fürs Abblendlicht kann ich mir, schon Aufgrund verschiedener Anschlußwerte und Fassungen wirklich nicht vorstellen.



    Nachtrag
    Ihr wisst aber schon, warum die SWRA zur Pflicht wurde? Nicht, wie so oft behauptet wegen irgendwelcher Blendung bei verschmutzten Scheinwerfern. Der Grund ist eigentlich ein anderer: Xenon ist ein kaltes Licht. Wenn ihr nun im Winter eure H4 oder im Oldtimer sogar noch Bilux-Lampen anhabt, reicht die Wärme meist aus, um den Scheinwerfer eisfrei und somit sinnvoll zu halten. Bei Xenon würde euch der Scheinwerfer bei eingeschaltenem Abblendlich und Schneefall innerhalb kürzester Zeit vereisen. Und da kommt dann die SWRA mit hoffentlich genug Frostschutz zum Einsatz. Dieser sollte aber bei Kusstoffscheiben unbedingt Polycarbonat-verträglich sein. Was ansonsten mit den Scheinwerferscheiben passiert ist ja bekannt: Sie werden trüb und im schlimmsten Fall sogar spröde.

    E10-Nein danke! Mein Auto ist kein Alkoholiker!

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