Probleme nach Gebrauchtwagenverkauf

  • #1

    Servus Gemainde,
    habe vor 1 Monat meinen alten Omega B Varavan MV6 verkauft und jetzt soll der Ölkühler geplazt sein. Genauso soll der Ölkühlerdeckel nicht Fachgerecht eingebaut worden sein.
    Was mir aber beim Kauf des Omegas schon aufgefallen war, das er einen Wasserverlust hatte. Welcher von mir mit der von Opel vorgeschriebener Dichtmasse instandgesetzt wurde.
    Und diese Rep. soll nicht Fachgerecht sein.
    Jetzt soll ich den Wagen wieder zurücknehmen. Da ich diesen Mangel gewust haben soll und verschiegen, was aber nicht stimmt. Einen Privat Kaufvertrag haben wir gemacht in dem ich aber Garantie und Gewährleistung ausgeschloßen haben. Wie soll ich mich Verhalten.


    gruß
    verleinix

    Jetzt geht sie so wie es sein soll. Die gebe ich nichtmehr her. ;)

  • #4

    "Da ich diesen Mangel gewust haben soll und verschiegen, was aber nicht stimmt. "


    Das ist das wichtige Argument. Haste du den Käufer über die Mängel genau aufgeklärt? Stehe diese auch im Kaufvertrag genau so drin?
    Wenn nicht, könntest du ein Problem haben. Jeder gute Anwalt könnte dich da "zerlegen", du bist nämlich dazu verpflichtet solche Mängel beim Kauf offen zu legen.


    Zur Absicherung nimmt man so etwas IMMER mit in den Kaufvertrag auf, damit du bei einem evtl. späteren auftretenden Rechtsstreit auf der sicheren Seite bist.


    Dennoch hast du als Verkäufer das Recht auf Nachbesserung an dem Auto.


    Ich würde dir jedoch dringend Raten da mal einen Anwalt ggf. einzuschalten - ist ein sehr heikles Thema


    LG

  • #5

    Das ist das Risiko eines Gebrauchtwagenkaufs. Niemand kann verlangen bzw davon ausgehen, daß bei einem Gebrauchtwagen alle Reparaturen fachgerecht ausgeführt wurden. Immerhin hielt sie ja mindestens einen Monat bzw sogar noch länger. So schlecht kann sie also nicht gewesen sein.
    Interessant wäre natürlich zu wissen, wer die mangelhafte Reparatur festgestellt hat.


    Edit: Warum sollte er ihn über einen Mangel unterrichten, der von ihm behoben wurde? Anders sähe es aus, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs noch Wasser verloren hätte. Wenn ich dem Käufer meines Sharans sämtliche Mängel der Vergangenheit aufliste, braucht der Kaufvertrag ein Beiblatt und ich zwischendrin was zu essen. :O

    E10-Nein danke! Mein Auto ist kein Alkoholiker!

    Einmal editiert, zuletzt von Fuzzy ()

  • #6

    Da müsst ihr aufpassen.


    Klar haftest du als Verkäufer nicht unbedingt für Schäden, die nach einem Monat entstanden sind.
    Allerdings stellt sich hier dann die Frage, ob der Schaden dadurch entstanden ist, dass ein falsches Teil eingebaut / schlampig gearbeitet wurde.


    WIchtig ist halt den Verkäufer auf sowas hinzuweisem, am Besten dies auch schriftlich festhalten, wie bereits geschrieben...

  • #7

    Hallo Leute,
    so wie ich das sehe ist doch ganz klar im Kaufvertrag der Ausschluß von Gewährleistung und Nachbesserung ausgeschlossen. Geh mal zu einem Gebrauchtwagenhändler und sage dem das nach 4-6 Wochen etwas an dem Auto kaputt ist, der jagt Dich vom Hof und Du stehst da mit dem Ärger.


    Wer kann denn wissen wie der neue Besitzer mit dem Auto umgegangen ist, vieleicht getreten bis zum anschlag oder was auch immer. Ich denke er muss nachweisen das Du den Wagen WISSENTLICH mit dem Defekt verkauft hast und das kann er sicher nicht.


    Gruß
    rekord_1

  • #8

    Und das ist der Unterschied: Der Gebrauchtwagenhändler kann mich zwar vom Hof jagen, den Schaden muss er aber trotzdem beheben bzw beheben lassen. Sachmängelhaftung heißt hier das Zauberwort, welches dir zumindest in den ersten 6 Monaten Kosten ersparen kann. Bei den folgenden 6 Monaten wirds dann Dank der Beweislastumkehr etwas schwieriger.

  • #9

    Also das einzige was der Käufer wusteist der Waserverlust am Motor, aber da habe ich ihm gesagt das der Verlust sich immer in Grenzen hielt. Ich bin mit disem Defekt ja fast 2 Jahre Gefahren und hatte damit auch kein Problem. Der Ölverlust den Der Motor hat ist auf die VDD auf der Fahrerseite, welches auch der Käufer wuste und mich mal gefragt hat was man da machen könnte. Ich habe ihm gesagt er solle sich nach Aludeckeln umsehen. Und jetzt soll auf einmal der Ölkühler geplazt sein. Der Meister der den Schaden angesehen hat ist ein guter Freund vom Käufer. Der Ölkühlerdeckel wurde von mir mal runtergenommen und die Fläche saubergemach danach wieder neu eingeklebt mir einer Dichtmasse die in meinen Augen besser ist als die von Opel, nähmlich mit Dirko HT. Was ja zum Erfolg geführt hat und er bis zum Verkauf nix mehr verloren hat.


    gruß
    verleinix

    Jetzt geht sie so wie es sein soll. Die gebe ich nichtmehr her. ;)

  • #10

    Das hast du dem Käufer aber hoffentlich unter Zeugen bzw schriftlich mitgeteilt.
    Ich würde auch sagen: Abwarten ob was kommt. Wenn du ne Rechtschutz hast, kannst du das ganze noch entspannter angehen.

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