Tagfahrleuchten (TFL) Frage Thread :)

  • #2

    Nachrüstung nach R87 / R48


    Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:


    * Montageort: Fahrzeugfront
    * Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
    * Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
    * Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
    * Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).


    Nachrüstung nach der R7-Regelung


    Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:


    * Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).


    Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.


    Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind.



    hoffe das hilft dir weiter, wenn deine Tagfahrleuchten ein E-Pfüfzeichen besitzen brauchst nichts eintragen.


    *quelle* wikipedia

  • #6

    Hi,
    Snake: mal beim nächsten Zitieren die Quellenangabe nicht vergessen.
    Speedy: die Leuchten müßen eine RL kennung haben. Es reicht nicht aus das du dir irgendwelche LED ans Auto zimmerst und ein lustiges Modul von Ebay nimmst, welches angeblich eine Kennung hat.

  • #7

    Gibt es denn hier im Forum vieleicht eine Einbauanleitung oder Tips und Tricks dafür ?


    Ich wollte mir auch TFL aussen neben die NSW einbauen.


    Allerdings ist mir beim ausschneiden ein Grill kaputt gegangen.


    Zum glück hatte ich mir zwei gebrauchte bei eBay erstanden.


    Nun bin ich absolutr ratlos wie ich das am besten anstellen kann 8)

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