in der probezeit gelasert worden

  • #14

    also wenn du rechtschutzversichert bist, dann würde ich es probieren. dein anwalt soll akteneinsicht fordern, dann suchst du dir einen sachverständigen der blitz- und lasergutachten macht....dann gehts erst richtig los.


    der mann, also der sachverständige, bekommt dann die anleitung des lasergeräts, dein anwalt muss das aber fordern!!! dann schaut der da rein, und da kann man verdammt viel finden, wirklich. zudem wird er schauen ob die geschwindigkeitsbeschilderung passt und sichbar war, ob die wegstrecke vom geschwindigkeitsweisenden schild ausreichend ist zur messstelle usw. zudem schaut er nach der eichung des gerätes....viele dienststellen vergessen das sehr gern, da A kein geld oder B vergessen :ok: . die sind unsortierter als ein puff...manchmal :)


    und die anleitung ist wie gesagt auch tot wichitg!! wenn da drin steht, das drei mann zur verkehrsüberwachung mit dem gerät nötig sind, ist es in der regel einer messen, einer schreibt, einer MUSS den verkehr beobachten, dann haste schon halb gebwonnen.....probieren würde ich es.
    das klappt wirklich sehr oft.


    mich haben sie mal geblitz, der typ im auto hat zeitung gelesen...ich hab davon ein foto gemacht und fertig. in der anleitung des blitzgerätes stand das der bediener laufend den verkehrsfluss beobachten muss, im zuge einer messung....mit ner zeitung schlecht...daher gewonnen :whistling: . aber ich wusste das, daher das foto :ok: . und sowas gibt es zu hauf....


    lg

  • #15

    Geh zum Anwalt ,der weiss was zutun ist die messungen mit laser sind meistens zu zerbrösseln ! Achte darauf das es ein fachanwalt für Vehrkersrecht ist und auch ein bisschen bis hat hat und nicht son Anwalt der sich nichts traut ( weist schon was ich meine :D )

  • #16

    wir hatten mal eine die schlief wärend den messungen im auto. Freundlich an die Scheibe geklopft und ihr den genannten Sachverhalt erklärt.
    Kam auch nie was an danach^^

  • #17

    Bei meinem Vatter war es mal so ,das er ein Foto bekamm wo 3 Autos zusehen waren ,er zur Polizei ,die sagten das sie seine Adresse zuerst hatten,er zum Anwalt ,er hatt wiederspruch eingelegt ,weil die Polizei nicht sagen konten wer zu schnell war.
    Wen die zwei Autos gleichzeitig raushollen ,müßten die doch beweissen können das DU und nicht der andere oder ihr BEIDE zu schnell wart,oder sehe ich es FALSCH???

  • #18

    ich hab mal nen Bericht gesehen in dem folgenes gesagt wurde:



    Lasermessungen sind relativ ungenau
    Die Messungen müssen eine gewisse Zeit lang auf einen bestimmten Punkt des zu lasernden Fahrzeuges erfolgen.
    Kommt das lasernde KFz aus einer Kurve so wird die Messung ungenau
    Wiederspruch ist möglich.


    Ob es jetzt auch so stimmt möcht ich aber nicht behaupten!!!!! Ich habe es mal in einem Bericht im TV gesehen

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