Was darf ich mit der Ome ziehen ? Tandem Anhänger?

  • #1

    Hi
    ich will Sonntag meinen Ofen abholen ( 300 KG) .
    Dazu ha ich mir einen Tandem anhänger aus dem Dorf geliehen.
    Ich hab nur B Führerschein ( 2001) und fahre oft mit einem kleinen 750 KG zugelassenen klein Anhänger.
    Darf ich die Tandem geschichte fahren? (2,5 m)
    ~ 1600 Kg leer // 1900 voll am sonntag (ome) + max 1200 kg anhänger
    geschätzte 3100kg.
    der hänger wird nicht voll da ich nur 300 kg zulade zum leergewicht von geschätzten 300 kg
    ich denke da eher an die doppelachs geschichte. ?(
    Danke und Grüße

  • #3

    Hi
    wenns nur so einfach wäre...
    Dann hätte ich BE schon gemacht.
    8|
    Es soll wohl um Gesamtlast Anhänger+ Leergewicht Anhänger = max 3500KG
    Mich interessiert viel mehr ob es auch um die anzahl der achsen ( in dem fall 2 ) geht... da find ich nix im Text STVZO
    ?(
    grüße

  • #4

    es geht um das zulässige gesamtgewicht... wenn du über 3,5 tonnen kommst darfste nicht und wenn du drunter bist darfste... ganz simpel


    also einen kleinen anhänger darfste schon ziehen...nen tandem oder gar einen kfz transporter wird eng...in der stvzo findest du nix weil die achsen egal sind...jedenfalls der stvzo

  • #6

    hallo


    ohne E für B darfst du nur einen anhänger mit 750 kg zulässigem gesamgewicht dranbammeln.


    alles was drüber geht ist nicht erlaubt und fahren ohne fahrerlaubnis. bei diesen 750 kg anhänger ist es wurst ob er 1 oder 2 oder mehr achsen hat das zulässige gesamtgewicht ist entscheident. weiterhin gilt das du dann auch nicht über 3,5t für den zug kommen darfst.


    kleines bsp du fährst einen grossen transporter der 3t gesamtgewicht hat dann darfst du maximal noch einen anhänger mit zulässigem gesamtgewicht von 500 kg dranhängen.


    ich hoffe ich konnte helfen.


    ps: die tatsächlichen gewichte interessieren nicht.

  • #7

    Egal ob Tandem- oder Soloachse-auf jeden Fall nicht über 3500kg zGG.
    In deiner Kombination darfst du evtl. nicht fahren, denn wenn dein zGG vom Pkw auch bei 2315kg liegt,
    dazu noch 1200kg Anhänger, ergibt zusammen 3515kg.
    Ich würde dir raten in deine Zulassung vom Pkw zu schauen und dann 1200kg dazuzurechnen!
    Wenn du dann bis 3500kg zGG liegst-gute Fahrt.
    Alles schön festmachen und dann gehts ab.
    Alles was mehr wie 3500kg ist tabu-ohne BE.
    Evtl solltest du mal ein paar Std Schule machen und dann ist dieses Problem gelöst für alle Zeit.
    Ich habe schon viel gesehen in meinem Beruf, von Leuten die mit Technik leider überfordert waren und verunfallt sind,
    weil keine Grundkenntnisse über Gewicht, Bremsweg etc. vorlagen.
    Ich will damit nichts über deine Fähigkeiten äußern-nur hat diese Führerscheinregelung einen guten Hintergrund.
    Hintergrundwissen ist überlebenswichtig für alle Beteiligten!!!


    Allzeit gute Fahrt :thumbup:
    MfG Mike

    Pkw-Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht

    Es reicht der Führerschein der Klasse B aus. Das Gesamtgewicht des Anhängers
    darf die zulässige Zugmasse (ungebremst) des Zugfahrzeuges aber nicht
    überschreiten. Diese Anhänger verfügen meist nicht über eine eigene
    Bremse.


    Pkw-Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht


    Diese Anhänger müssen eine eigene Bremse haben. Der Führerschein der
    Klasse B reicht nur aus, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes
    3500 kg nicht überschreitet
    , das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers
    die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und das
    Gesamtgewicht des Anhängers die zulässige gebremste Zugmasse des
    Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Wenn das Gespann über 3500 kg
    zulässiges Gesamtgewicht hat, wird der Führerschein der Klasse BE
    benötigt
    . Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs max.
    3,5 Tonnen sein. Das Gesamtgewicht des auflaufgebremsten Anhängers darf
    das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Nur bei
    Anhängern mit Druckluftbremsanlage darf das zulässige Gesamtgewicht des
    Anhängers um das 1.5 fache schwerer sein als das zul. Gesamtgewicht des
    Zugfahrzeugs.

  • #8

    hi
    die Auflösung:
    bis 750 Kg gesamtgewicht des hängers ist es bei der Ome egal
    Ansonsten gilt:
    3,5 T darf der Gesamte Zug aus Hänger und Ome nicht überschreiten.
    Bsp: die Ome hat ein Leergewicht von 1525 Kg, hat der Anhänger eine Zulässige Gesamtlast von bis zu 1524 KG darf ich ihn ohne weiteres Fahren mit dem B.
    Hat der Anhänger über 1526 KG Gesamtgewicht, darf die Ome ihn nicht mehr ziehen aber ich dürfte Ihn noch fahren, nur die an der Ome.
    (War deshalb vorhin mal auf der Polizei)
    Danke an alle

  • #9

    Man muss hier ganz genau zwischen zulässigen Gesamtgewicht und tatsächlichem Gewicht unterscheiden. Wenn wir mal kurz als Beispiel den Fahrzeugschein von becks-man-nf nehmen ergeben sich folgende Werte:


    zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug: 2315kg
    Leermasse Zugfahrzeug: 1730kg
    Anhängerlast mit Bremse: 1650kg


    daraus ergeben sich folgende maximale Daten für den Anhänger der mit B gefahren werden darf:


    zulässiges Gesamtgewicht Anhänger: 1185kg [3500kg - 2315kg]
    tatsächliches Gewicht Anhänger: 1185kg (Leermasse Anhänger + Ladung) [kleiner Amhängelast Zugfahrzeug und kleiner zGG Anhänger]


    Wichtig: Wenn in den Papieren des Anhängers ein zulässiges Gesamtgewicht von über 1185kg steht darf man ihn, in unserem Beispiel, nicht mit B fahren. Es ist völlig egal ob der Anhänger beladen ist oder leer.


    Wird man erwischt endet die Sache vor Gericht. Höchststrafe sind 1 Jahr Freiheitsentzug! Wenn man auf dumm macht und Glück hat kommt man mit 400€ Geldstrafe davon.


    Der Führerschein kostet im Schnitt 500€ inkl. aller Kosten und Gebühren und kann im Crashkurs innerhalb von 2 Tagen gemacht werden. Es ist keine Theorie notwendig. Man hat 10 Fahrstunden und lernt mit dem Anhänger rückwärst links abzubiegen, sowie das ordnungsgemäße Verbinden und Trennen des Gespanns.



    Lieben Gruß
    Red Bull

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