Scheinwerfer zulässig OHNE Standlichtbirnen?

  • #1

    ...mal ne rechtliche frage:


    wenn ich in meinen TFL die standlichtfunktion habe, kann ich dann die standlichtbirnen aus den original-scheinwerfern raus machen?
    oder andersrum: ist der scheinwerfer noch als solcher OHNE standlichter zulässig, oder erlischt dann irgend ein schutz...?

  • #3

    nein sicherlich nicht ..und wenn man die Birnen des Standlichtes rausnimmt fängt auch noch Kollege Checkcontrol an zu meckern
    Gruß Thom

  • #4

    ... es gibt Tagfahrleuchten die explizit als Tagfahrleuchten mit Standlichtfunktion verkauft werden!


    Es ist eben nur die Frage, ob der normale Scheinwerfer noch seine Zulassung hat ohne das Standlicht Birnchen ??? :)


    Hat jemand gerade die Daten, an welcher Position sich das Standlicht befinden muss? thx :)

  • #5

    ich glaube der gesetzgeber erlaubt bis zu 8 standlichter aber er deviniert nicht das sie im scheinwerfer seien müssen die check kontroll kann man ja austrixen.


    nur die standlichter müssen nen gewissen abstand vom boden haben

  • #6

    also...hab mal mit meinem lieblingsgutachter gequatscht...:
    vorne auf´m scheinwerferglas sind die einzelnen (E-)nummern der einzelnen "leuchteinheiten" verewigt.
    zum teil steht da ja dann auch noch die passende wattzahl mit dabei.
    somit wurde der GANZE scheinwerfer als solches geprüft, genehmigt und ist deswegen auch nur ALS GANZES zulässig.
    die funzel muß also komplett bestückt sein und zwar mit den für den scheinwerfer zulässigen leuchtmitteln. alles was davon abweicht (mehr watt, gasentladung, LED, andere Farben, andere größen) führt zum erlöschen der betriebserlaubnis. ebenfalls ein nachträgliches loch-bohren für einen weiteren sockel führt zu selbigem. zusatzringe (standlicht) oder sonstiges, welches MIT, FÜR und AN dem scheinwerfer ausdrücklich geprüft und abgesegnet sind, sind hingegen kein problem (wissen wir ja alles schon!)
    sollte ich die TFLs mit ausdrücklicher standlichtfunktion einbauen, bin ich dennoch NICHT berechtigt, die standlichtleuchtmittel aus dem hauptscheinwerfer zu entfernen.
    2 "ausversehen" durchgebrannte, sich im scheinwerfer befindliche birnchen hingegen, sind VERSCHLEISSTEILE (also geringer mangel), welche im höchsten fall zu nem mängelbericht führen.


    demnächst gehen bei mir also zwei 5W birnchen kaputt (natürlich ausversehen), was jedoch zu nem gemotze des BCs führt.


    Crawler: lötest du mir da ne ersatz-stromzievariante zusammen, welche dieses phänomen verhindert???
    bist ein schatz! DANKE! :D

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