Strafe wenn man mit Tagfahrlicht erwischt wird wenn nicht in StVO zugelassen

  • #21

    Hi,
    wenn du das Relais einbaust, geht mit Züdung, wenn ich das noch von meinem 3000er in erinnerung habe das Standlicht an und wenn der Motor läuft das normale Fahrlicht.


    Das ist so, da man in Schweden immer mit Licht fahren muss.


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • #22

    ..ist es denn so schwer einfach Licht anzumachen wenn man fährt?
    diese ganzen led-spinnereinen sehen (genau wie die spiegeleier-klarglasrückleuchten) albern und nach bauerntuning aus. sorry, aber seh ich so.


    wie oben schon erwähnt.....wenn ich kirmes will........... ;)

  • #23

    Vorteil des K59 ist, daß zwar die Scheinwerfer und Schlußleuten eingeschaltet sind, aber nicht die Armaturenbeleuchtung und so das Navi auch im Tagmodus bleibt. Ausserdem sind die Kennzeichenleuchten aus!


    jst

  • #24


    das ist in meinen Augen der Nachteil, ICH will eigentlich die Xenons schonen...

  • #25

    die xenon´s schonen, ich hab mal gelesen als die damals raus kamen, das sie eigentlich länger halten sollen als ein autoleben im durchschnitt ist.


    also mach die xenon´s an und ruhe ist.

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  • #26

    Das korrekte Vorgehen wäre:


    (1) Eröffnung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (regelmäßig, so kein Vorsatz nachgewiesen werden kann 50€, 3 Punkte (im Normalfall gegen Fahrer und Halter) + Bearbeitungsgebühr).


    (2) Untersagen der Weiterfahrt, bis diese Lichttechnische Einrichtung demontiert ist (da sonst § 19 Abs. 2 StVZO einschlägig ist).


    Sollte der Fahrzeugführer sich weigern dies durchzuführen oder sollte er anderer Meinung sein, was die Zulässigkeit der Beleuchtungseinrichtung angeht, Sicherstellung, Vorführung bei einem Sachverständigen (per Abschlepper), Lichttechnisches Gutachter erstellen lassen. Kosten der Aktion deutlich 4-Stellig.

  • #27

    Ich finde, das die nachgerüsteten Taglichter beim Omega be...scheiden aussehen :O , insbesondere die, die aussehen als hätte man sie beim Audi abgebaut. Ich bin im Außendienst, fahre mehr als 25000 Km im Jahr und bevorzuge eine viel einfachere Methode am Tag besser gesehen zu werden. Standlicht und Nebelscheinwerfer einschalten und gut. Sieht, so finde ich, super aus, Probleme mit der Polizei hatte ich noch nicht einmal. Bin bei weitem auch nicht der einzige, der das so macht. Das die Xenonscheinwerfer ein Leben lang halten, glaube ich nicht. Insbesondere Mercedes scheint damit ein größeres Problem zu haben, jedenfalls fahren in meiner Gegend einige mit defekten Xenons rum. ?(

  • #28

    Hi
    melde mich mal wieder nach langer Abstinenz zu Wort.


    Die dürfen das nicht weil´s Audi´s oder so sind, sondern weil die Tfl´s gar nicht mitleuchten... ?(
    Klingt komisch, ist aber so :!:
    Also am leuchten sind se zwar, aber nicht auf voller Leistung. Sobald bei Zündung das Licht eingeschaltet wird, dimmen die Dinger ab. Und unterstützen so zu sagen das Abblendlicht mit.
    Das hängt damit zusammen, weil die Tfl´s ja nicht nach unten leuchten wie das Abblendlicht sondern gerade heraus und sogar´n bissl nach oben. Vergleichbar mit einem kalten, relativ schwachen Fernlicht. Quasie eine beabsichtigte Blendung
    Wir kennen alle diesen blöden Effekt wenn uns einer bei Nacht mit Xenon´s z.B. am Bahnübgang entgegenkommt. Tags über ist es halb so schlimm, aber bei Dämmerung siehste da gar nix mehr. So verhält es sich auch mit den Tfl´s nur, dass man zum blenden halt keinen Huckel braucht...


    So langsam bin ich aber ein bissl verunsichert, bzw. frage ich mich wat mit unserer Rennleitung los ist...
    Bin jetzt schon zum vierten mal von einem, ich sag mal besserwissendem (hatte auch schon positivere begegnungen mit der Rennleitung) kontrolliert worden. War eigentlich nix wildes, nur dass er darauf bestanden hatte ne ABE für´s Tfl zusehen. Welche ich natürlich nicht habe. Und jetzt kommt das wirre da drane; Nach der E-Nummer hatte er schon vorher gefragt :thumbup: Nach kurzer Diskussion ließen se mich dann wieder von dannen ziehen, mit der Bemerkung; Er würde sich da nochmal schlau machen :ok:, und wenn er Recht behalten würde, gebe es bei der nächten Begegnung ne Anzeige...
    Goil!Dann stehe ich ja jetzt auf der "schwarzen Liste" oder wat?


    Also jetzt meine Frage: Solange die Latüchten ne passende E-Nummer haben, ist eine ABE doch überflüssig. Oder sehe ich das falsch? Ob das Steuergerät ne E-Nummer hat, weiss ich momentan nicht. Wenn dann würde doch nur das eine Zertifizierung benötigen, oder?


    lg Peder

  • #29

    Hi,



    eine E Nr. heißt nicht sofort, das es ein Freifahrtschein ist.
    Ih zitiere mal einen User ;)



    Quelle: OPF Antwort 103 und folgende :)

  • #30

    Hi
    Also das heißt, dass ich definitiv ein Prüfdokument für die Leuchten mit mir führen muss?!?
    S*** da muss ich dann nochmal schauen ob der Wisch überhaupt gültig ist...


    lg Peder

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