Unfall mit falscher Bereifung

  • #1

    Hallo,


    Mir ist heut einer auf meinen corsa gefahren. Also ich stand und er( VW-Fahrer) ist mir rückwärts in die Front gefahren. erhat schuld ? aber ich habe die falsche reifen auf den corsa statt 165/65 R14 Habe ich 175/65 R14 drauf. Die Freunde haben nichts gesagt. und jetz wollte ich wissen ab es was aus macht oder nicht?


    Mfg Tony

  • #2

    hi,


    normalerweise erlischt nach stvo die abe des fahrzeuges da nicht eingetragene bauliche veränderungen vorliegen.


    hat die polizei was gemerkt? wenn nein sag einfach nichts


    schuld kann dir durch nicht angepassten abstand zum teil angeheftet werden.


    habt ihr strafe zahlen müssen? nichts zu geben und über anwalt.ansonsten hast du deine kumpels die als zeugen aussagen.dann ist die sache je nach ansicht der versicherung geklärt.

  • #3

    Polizei ist um das auto gegangen und hat auf alle 4 reifen genau geschaut aber nichts gesagt. und wie gesagt ich stand und er is mir rückwerts vorn draufgefahren.
    mich beschaftigt ja nur das wegen den reifen.


    mfg tony

  • #4

    Hi,
    wenn sich ein Gutachter dein Auto anguckt, solltest du vorher Reifen draufschrauben, die eingetragen sind.
    Sonst kann es passieren, das du eine Teilschuld oder schlimmeres bekommst.


    Grus Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • #5


    Stop,


    dieses ist leider nicht ganz richtig.
    In dem moment wenn du stehst und Dich nicht ein Millimeter rührst, ist die eintragung egal.


    In dem Falle handelt es sich um eine Beschädigung eines "Gegenstandes" !


    Gruss

  • #6

    Mag ja sein, dass es sich um eine Beschädigung eines Gegenstands handelt.


    Aber ich würde nichts riskieren. Schließlich hat er mit dem Gegenstand am Straßenverkehr teilgenommen.


    Vor zig Jahren hat mir mal ein Linksabbieger die Vorfahrt genommen.
    Die Breitreifen hatte ich an meinem Käfer eingetragen, aber nicht die Spurverbreiterungen, die durch die Radkappen nicht sofort zu sehen waren.


    Die Verbreiterungen habe ich dann am nächsten Tag, bevor die Gutachter kamen, noch schnell abgeschraubt. Sonst wäre vielleicht noch eine Teilschuld mit drin gewesen.

    Grüße vom Mika aus Südhessen, der Heimat des Omega!


    Historie: 3x Käfer 34 bis 85PS, Audi 80LS, Rekord 1,9, BMW 2002ti, VW Polo 1,3 + Derby 1,3, Kadett D 1,6SR + GTE, 2x Kadett E Car. Club 2,0i, Omega A Car. 2,6 CD, Omega A Car. 24V, 2x Omega B2 Car. 2,2 Elegance + Sport m.LPG, BMW 525iA Touring, Senator B 4,0 (fettgedruckt = aktuell)

  • #7

    Hi desperadosmg,
    nehm doch mal als Beispiel schwarz lackierte Rückleuchten.
    Dir fährt jemand hinten drauf und der Gutachter sieht danach schwarz Lackierte rückleuchten. Dann bekommst du mindestens eine Teilschuld.


    Gruß Catera

    Denen is' die Scheibe geplatzt, läuft echt gut die Kiste!
    W... w... was hälst du v... v... vom lackieren?
    Gute Idee, dann können wir auch gleich noch den Auspuff wieder ran machen!

  • #8

    Hi,


    was natürlich totaler Quatsch ist.
    Du bewegst ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im Bereich der StVzO (bzw. StVo)
    Und da ist der Fahrer als auch der Halter haftbar.


    Sprich der Fahrer der sich nicht über den Ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges überzeugt hat und der Halter, der den Ordnungsgemäßen Zustand zum Betrieb nicht hergestellt hat.

  • #9

    Hallo,


    wieso verliert er denn seinen Versicherungsschutz??
    Das erlöschen der ABE durch nicht abgenommene Veränderungen hat NICHT das erlöschen des Versicherungschutzes zur Folge. Es sei denn der Schaden/Unfall wäre durch den Serienmäßigen Zustand vermeidbar bzw.unerheblicher gewesen.
    D.h.: fährst Du meinetwegen jemanden ins Auto mit einem nicht eingetragenem Luftfilter ist das für die Schadensregulierung egal.


    MfG
    ronne

  • #10

    Hallo!


    So lange es "noch" keiner gemerkt hat GUT für dich! Räder runter und schmalere drauf -> Fertig!


    Generell ist es verboten mit nicht eingetragenen Veränderungen das Fzg. im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen! Tust du es doch fährst du OHNE Versicherungsschutz da die Versicherung dir nur Schutz gewährt solange du dich an das Gesetz hälst. Klar müssen die erst zahlen aber die holen sich da von dir wieder! Wird bei dir eingebrochen weil du die Terrassentür aufstehen lassen hast wirds auch schwierig weil die Versicherung ein verschlossenes Gebäude gegen Einbruchdiebstahl versichert hat nicht die offene Tür.



    Allerdings hat der Richter auch einen Ermessensspielraum d.h. blöd gesagt du hast LED-Standlichter (die ALLE keine Zulassung haben außer ab Werk siehe Audi z.b.) und dir scheppert hinten einer drauf ist es theoretisch so aber da der "Scheppernde" die ja nicht sehen konnte konnten sie ihn auch nicht "irritieren" o.ä. Anders bei meinem Lieblingsthema XenonnachbauSCHEI**** blendest du und es knallt kriegst du MIND. eine Teilschuld! So aber genug davon - tausch die Räder und gut ist! Wichtig ist nur das deine Mitfahrer bestätigen das du definitiv GESTANDEN hast auch nicht einen Millimeter gerollt bist und er dir rückwärts reingefahren ist!



    MfG Flo

    novaschwarz metallic, Kima, Eierwärmer, getr.HSH/Spiegelhzg, MID nachgerüstet, LEGALES XENON nachgerüstet,


    Einmal editiert, zuletzt von Grisu ()

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